Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 24. - 30. Juni 2024 publiziert wurden:

  • Urteile vom 4. Juni 2024 (A-4099/2023 und A-4100/2023); Mehrwertsteuer (2014-2017); unrichtiger Steuerausweis; Die steuerpflichtige Gemeinde hat von 272 (von 363 angeschriebenen Rechnungsempfängern der Dienststellen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) Bestätigungen erhalten. In diesen Bestätigungsschreiben haben die Rechnungsempfänger im Rahmen eines Formulars angegeben, ob sie in der vorliegend strittigen Zeitperiode mehrwertsteuerpflichtig waren, nach welcher Methode sie abgerechnet und wie viel Vorsteuern sie in Bezug auf die jeweilige Rechnung geltend gemacht haben. Gemäss Gesetz ist mittels Vollbeweis nachzuweisen, dass dem Bund kein Steuerausfall entstanden ist. Die ESTV hat die Bestätigungsschreiben in der Höhe von CHF 132'512 zurecht als Nachweise im Rahmen von Art. 27 Abs. 2 Bst. b MWSTG akzeptiert. Die Berechnung des restlichen Betrags von CHF 159'956, hinsichtlich dessen die ESTV den Nachweis als nicht erbracht erachtet, wird rein rechnerisch nicht bestritten; Teilweise Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 11. Juni 2024 (A-4980/2022); Mehrwertsteuer; Umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen, die in der Schweiz und (in Land X) erbracht werden; Kürzung des Vorsteuerabzugs; Der Ort der Personenbeförderungsleistung ist der Ort, an dem die Beförderung nach Massgabe der zurückgelegten Entfernungen stattfindet, wird jedoch auf der Rechnung bzw. Fahrticket die MWST ausgewiesen, so ist sie geschuldet. Betriebssubventionen, die von den öffentlichen Körperschaften (des Landes X) vereinnahmt werden, führen zu einer Vorsteuerkürzung. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteile vom 17. Juni (A-4477/2023 und A-4479/2023); Mehrwertsteuer (Steuerperioden 2013-2017; Subventionen; Vorsteuerabzugskürzung); Bei der Zustellermässigung handelt es sich um Subventionen im MWST-rechtlichen Sinn, wobei eine verhältnismässige Kürzung der Vorsteuer vorzunehmen ist. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.