Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 17. - 23. Juni 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 3. Juni 2024 (A-2761/2024): Revision des Urteils des BVGer A-6445/2023 vom 27. März 2024; allenfalls Wiedererwägung des Urteils des BVGer A-6438/2023 vom 21. Dezember 2023; mit Urteil vom 21. Dezember 2023 im Verfahren A-6438/2023 wurde das Gesuch der X. AG um Wiederherstellung der Beschwerdefrist abgewiesen und auf ihre Beschwerde nicht eingetreten. Das BVGer hält bezüglich des Wiedererwägungsgesuchs der Gesuchstellerin betreffend das Verfahren A-6438/2023 fest: Ein Gesuch um Beiladung ist sachlogisch in jenem Verfahren zu stellen, in dem die Beiladung verlangt wird. Im Urteil A-6438/2023 vom 21. Dezember 2023 wurde somit zu Recht ausgeführt, dass dort nicht über das Gesuch um Beiladung im Verfahren A-6445/2023 zu entscheiden ist. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass im letztgenannten Verfahren mittlerweile ein Nichteintretensentscheid ergangen ist. Somit wird das Wiedererwägungsgesuch abgewiesen, soweit überhaupt darauf einzutreten ist (grundsätzlich fehlender Anspruch auf Wiedererwägung).
  • Urteil vom 3. Juni 2024 (A-5000/2023): Lenkungsabgabe auf VOC (Bilanzjahr 2021); die Vorinstanz ist zurecht nicht auf das Revision- bzw. Wiedererwägungsgesuch betreffend die Zollveranlagungsverfügungen vom Jahr 2021 eingetreten und hat die entsprechende VOC-Abgabe zurecht nachgefordert. Den von der Beschwerdeführerin zu bezahlende Abgabebetrag kritisiert die Beschwerdeführerin in rein rechnerischer Hinsicht nicht, und auch für das BVGer sind keine entgegenstehenden Hinweise ersichtlich. Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
  • Urteil vom 7. Mai 2024 (A-1004/2023): MWST (2016-2017); die Erträge aus den von der Beschwerdeführerin gemäss den Rahmenvereinbarungen erbrachten Managed-Care-Leistungen sind nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Auch die von der Beschwerdeführerin erzielten Umsätze aus medizinischen Massagen sind nicht von der Steuer ausgenommen. In der Folge stellt sich die Frage nach einer Rückerstattung bereits unter Vorbehalt bezahlter Mehrwertsteuern nicht. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen; Entscheid zwischenzeitlich angefochten beim BGer.
  • Urteil vom 21. Mai 2024 (A-5660/2022): MWST; Forstrevier- und Schutzwaldbeiträge, Subvention, Treu und Glauben (2015-2019); in Bezug auf die Forstrevierbeiträge zwischen den Kantonen und der Beschwerdeführerin und hinsichtlich der Schutzwaldbeiträge zwischen den Verbandsgemeinden und der Beschwerdeführerin liegt je ein Leistungsverhältnis vor und es handelt sich nicht um (weitergeleitete) Subventionen. Entsprechend hat die Vorinstanz die Beiträge der Beschwerdeführerin zu Recht als mehrwertsteuerlich relevante Entgelte aufgerechnet. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Updates:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.