Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 8. - 14. Juni 2020 publiziert wurden.
- Urteil vom 6. April 2020 (A-3549/2018): Mehrwertsteuer (2010 bis 2012); Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
- Urteil vom 29. Mai 2020 (A-2516/2018): Verrechnungssteuer (Rückerstattung); Strittig im vorliegenden Fall war die wirtschaftliche Berechtigung der italienischen Bank an den von einem Schweizer Unternehmen erhaltenen Dividenden aus Wertpapierkäufen und Wertpapierleihgeschäften. Für die Entscheidung über die Rückerstattung sind die Angaben zu den Gegenparteien notwendig und unerlässlich um die vollständige Struktur der Transaktionen klar zu bestimmen. Die Verweigerung der Auskunft über die beteiligten Gegenparteien stellt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht dar. Die Struktur der vorliegenden Finanztransaktionen haben dazu geführt, dass die gezahlten Dividenden an Dritte weitergegeben wurden. Die Aktien wurden dabei systematisch vor der Fälligkeit der Dividenden erworben, mit dem Ziel, die auf den besagten Wertpapieren erhaltenen Dividenden ausserhalb Italiens oder der Schweiz vollständig und ohne Verrechnungssteuer an die Gegenparteien der Verträge zu übertragen. Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 28. Mai 2020 (A-5556/2019): Mehrwertsteuer (2011 - 2014); Leistung an eng verbundene Personen; Bemessungsgrundlage; Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Festsetzung bzw. die Bemessung der Mehrwertsteuernachforderung in Verbindung mit Leistungen der Beschwerdeführerin an eng verbundene Personen zu prüfen. Umstritten war hierbei die Bemessung des abziehbaren Anteils des Bodenwerts bei einem veräusserten Haus, die Bemessungsgrundlage für ein vermietetes Fahrzeug, sowie die Bemessung von diversen Aufwendungen für eingekaufte Materialien für den privaten Gebrauch der eng verbundenen Gesellschafter. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, wonach in allen hier genannten umstrittenen Bereichen, die von der Vorinstanz vorgenommen Korrekturen rechtmässig sind. Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 27. Mai 2020 (A-2661/2019): Mehrwertsteuer (1. Quartal 2010 - 4. Quartal 2013); Urteil vom 27. Mai April 2020 (A-2659/2019): Mehrwertsteuer (1. Semester 2010 bis 2. Semester 2014); Urteil vom 27. Mai 2020 (A-2660/2019): Mehrwertsteuer (1. Semester 2010 - 2. Semester 2014); Urteil vom 27. Mai 2020 (A-2657/2019): Mehrwertsteuer (1. Quartal 2010 - 4. Quartal 2014); Urteil vom 27. Mai 2020 (A-2648/2019): Mehrwertsteuer (1. Quartal 2010 - 4. Quartal 2014); Vorliegend kann aufgrund der Kommunikation zwischen der ESTV und der Steuerpflichtigen davon ausgegangen werden, dass der Steueranspruch nur aufgrund der Zahlung nicht defintiv wurde; In den vorliegenden Fällen ging es um die Besteuerung der vom Kanton Wallis im Zusammenhang mit Schutzwäldern und der Artenvielfalt der Wälder gezahlten Beträge; Es handelt sich um keine Subventionen i.S. des aMWSTG, da nicht die Beschwerdeführerin (Forstrevier) Begünstigte der Subventionen war, sondern die Gemeinden, die Eigentümerin der Wälder waren; Abweisung der Beschwerden der Steuerpflichtigen.
Entscheide im Bereich der Amtshilfe:
- Urteil vom 29. Mai 2020 (A-5064/2019): Amtshilfe Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - Spanien (DBA CH-ES); die Beschwerde erweist sich als gegenstandslos und wurde abgeschrieben.
- Urteil vom 20. Mai 2020 (A-2980/2019): Amtshilfe Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - Italien (DBA CH-IT); die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen; die ESTV ist nicht befugt, der ersuchenden italienischen Behörde die Bankunterlagen betreffend die Bankbeziehung Nr. (...), einschliesslich des entsprechenden Formulars A, zu übermitteln.
- Urteil vom 26. Mai 2020 (A-7302/2018): spontaner Informationsaustausch betreffend Steuervorabentscheide «Rulings» Schweiz - Nigeria; die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.