Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 25. - 31. Mai 2020 publiziert wurden.
- Urteil vom 11. Mai 2020 (A-6387/2019): Direkte Bundessteuer, Veranlagungsort: Ist der Veranlagungsort für die direkte Bundessteuer im interkantonalen Verhältnis strittig, legt die ESTV mittels Verfügung die Zuständigkeit fest. Der steuerrechtliche Wohnsitz einer natürlichen Person befindet sich in der Regel am Ort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält bzw. wo faktisch der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen liegt. Aufgrund der Indizien und Zeugenbefragung wurde der Lebensmittelpunkt des Beschwerdeführers im Kanton Zug gesehen (anstatt Zürich). Gutheissung der Beschwerde. Vorangehende Entscheide:
(1) BVGer mit Urteil A-4061/2016 vom 3. Mai 2017, Beschwerde gegen ersten Entscheid der ESTV (vgl. unseren Beitrag vom 25. Juni 2017), (2) BGer mit Urteil 2C_546/2017 vom 16. Juli 2018, Gutheissung der Beschwerde und Aufhebung ESTV Entscheid (vgl. unseren Beitrag vom 5. August 2018), (3) BVGer mit Urteil A-4268/2018 vom 31. Januar 2019, Gutheissung der Beschwerde, Rückweisung an ESTV (vgl. unseren Beitrag vom 17. Februar 2019).
Entscheide im Bereich der Amtshilfe:
- Urteil vom 17. April 2019 (A-6314/2017): Amtshilfe Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Indien (DBA CH-IN; vgl. unseren Beitrag vom 12. Mai 2019); die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; das Bundesgericht ist mit Urteil vom 16. Mai 2019 (2C_405/2019) nicht eingetreten (vgl. unseren Beitrag vom 2. Juni 2019.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.