Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 21. - 27. Mai 2018 publiziert wurden.

  • Urteil vom 15. Mai 2018 (A-703/2017): Zolltarifnummern für Rindfleischprodukte; fraglich war, ob die eingeführten Fleischprodukte unter die Tarifnummer 1602.5091 oder 1602.5099 einzureihen sind; die Beschwerde wird abgewiesen.
  • Urteil vom 17. April 2018 (A-6785/2016): Verrechnungssteuer (Meldeverfahren). Ein im Ausland domizilierter Aktionär verkauft an eine schweizerische Gesellschaft seine Beteiligung an einer ebenfalls schweizerischen Gesellschaft (Target). Anschliessend wird die Liegenschaft (als fast einziges Aktivum) des Targets für rund CHF 11'500'000 CHF verkauft und eine Dividende von rund CHF 5'400'000 ausgeschüttet. Die Veräusserung des Aktivums und das Zuverfügungstellen des Verkaufspreises an den Aktionär stellt eine faktische Liquidation des Targets dar (E. 4.5.1). Verweigerung des Meldeverfahrens wegen des Verdachts eines Rechtsmissbrauchs (Art. 21 Abs. 2 VStG) (E. 4.3.1). Die Frage der Anwendbarkeit des Meldeverfahrens und des Rückerstattungsverfahrens betreffen zwei verschiedene Verfahren (E. 4.5.4).
  • Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.