Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 11. - 17. Mai 2020 publiziert wurden.
- Urteil vom 5. Dezember 2019 (A-2859/2019): MWST (2011 - 2015); Die Beschwerdeführerin war im Namen und für Rechnung der B AG tätig, weshalb die B AG mehrwertsteuerliche Leistungserbringerin war und die Beschwerdeführerin lediglich als deren Vertreterin (Agentin) auftrat. Die Tätigkeit der Beschwerdeführerin bestand nicht im Betrieb einer Take-Away-Filiale, sondern im Verkauf der gelieferten Lebensmittel im Namen und für Rechnung der B AG. Demgemäss ist zur Besteuerung der Leistungen der Beschwerdeführerin auf ihre Tätigkeit als Agentin abzustellen und mithin der entsprechende Saldosteuersatz anzuwenden, nicht aber der Saldosteuersatz für «Take-Away ohne Konsumationsmöglichkeit». Verjährt war vorliegend jedoch das Recht zur Festsetzung der Steuerforderung für die Steuerperiode 2011, weshalb die Beschwerde der Steuerpflichtigen teilweise gutgeheissen wurde; Entscheid teilweise bestätigt durch das BGer (vgl. unseren Beitrag vom 10. Mai 2020).
Entscheide im Bereich der Amtshilfe:
- Urteil vom 26. August 2019 (A-4228/2018): Amtshilfe Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Spanien (DBA CH-ES); teilweise Gutheissung der Beschwerde; Entscheid teilweise bestätigt durch das BGer (vgl. unseren Beitrag vom 10. Mai 2020).
- Urteil vom 21. April 2020 (A-4069/2019): Amtshilfe ehem. Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - USA (aDBA CH-USA; vgl. unseren Beitrag vom 3. Mai 2020); teilweise Gutheissung der Beschwerde; Entscheid angefochten beim BGer.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.