Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 7. - 13. Mai 2018 publiziert wurden.

  • Urteil vom 26. April 2018 (A-2715/2017): Mehrwertsteuer (MWST); Wegfall der Steuerpflicht (Nutzungsänderung; 2013); bei Wegfall der subjektiven Steuerpflicht können die ursprünglich zu Recht geltend gemachten Vorsteuerabzüge nachträglich unter dem Titel Eigenverbrauch korrigiert werden, sofern die bezogenen Leistungen noch vorhanden waren und die Beschwerdeführerin Verfügungsmacht darüber besass; obwohl das Bauprojekt vorliegend aufgrund fehlender Baubewilligung nicht realisiert werden konnte, waren die bezogenen Leistungen noch nicht verbraucht, da die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Löschung im MWST-Register noch Verhandlungen mit der neuen Käuferin des Baugrundstückes führte und hoffte, das Projekt noch verkaufen zu können; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 8. März 2018 (A-5817/2017): Zölle; Herausgabe sichergestellter Vermögenswerte; ein selbständiger Einziehungsentscheid der EZV ist keine Verfügung und unterliegt nicht der Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, sondern der Einsprache an die anordnende Behörde; Nichteintreten auf die Beschwerde und Weiterleitung der Angelegenheit an die Vorinstanz; der Entscheid wurde beim Bundesgericht angefochten.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.