Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 16. - 22. März 2020 publiziert wurden.
- Urteil vom 9. März 2020 (A-460/2019): Mehrwertsteuer (MWST); Subvention/Vorsteuerabzugskürzung; Das «Dotationskapital» der steuerpflichtigen öffentlich-rechtlichen Anstalt qualifiziert als Subvention oder einen anderen öffentlich-rechtlichen Beitrag im Sinne von Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG und nicht als Kapitaleinlage - mit entsprechenden Folgen für den Vorsteuerabzug, welcher unter Anwendung von Art. 75 Abs. 2 MWSTV zu kürzen ist. Dasselbe gilt für eine der Anstalt gewährte Reduktion für einen Baurechtszins. Hier greift eine Vorsteuerkürzung gemäss Art. 75 Abs. 3 MWSTV; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 12. März 2020 (A-5911/2019): Mehrwertsteuer (2015); Für die Steuerperiode 2015 ist ein gemeinsamer Aussenauftritt der Anwaltssozietät zu bejahen, wobei der Beschwerdeführer (als ehemaliger Teilhaber) für die Steuerausstände der Anwaltssozietät persönlich belangt werden kann; Abweisung der Beschwerde des Teilhabers.
Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:
- Urteil vom 3. März 2020 (A-1348/2019): Amtshilfe Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - USA (DBA CH-USA); die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.