Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 6. - 12. März 2023 publiziert wurden:

  • Urteil vom 14. Februar 2023 (A-1307/2022): MWST; mehrwertsteuerlicher Leistungserbringer, Zurechnung von Umsätzen einer Einzelunternehmung des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH an die mehrwertsteuerpflichtige GmbH des Gesellschafters; Umsätze eines Gesellschafters einer GmbH, der als Einzelunternehmer im selben Bereich wie die beherrschte GmbH tätig ist und als Privatperson Rechnungen stellt sind der GmbH zuzurechnen, wenn die Einzelunternehmung über keinen Aussenauftritt verfügt. Lauten lediglich die Rechnungen auf den Gesellschafter als Privatperson, verfügt die Einzelunternehmung aber weder über einen Handelsregistereintrag oder eine Online-Präsenz noch über von der GmbH getrennte Räumlichkeiten und Telefonanschlüsse, tritt die Einzelunternehmung nicht nach aussen auf. Der Umsatz der Einzelunternehmung ist entsprechend auf der Grundlage von Art. 10 Abs. 1 MWSTG bzw. Art. 20 Abs. 1 MWSTG der GmbH zuzurechnen. Zum selben Ergebnis kommt man auch unter dem Gesichtspunkt der Steuerumgehung: Teilen sich die Einzelunternehmung und die GmbH dieselben Räumlichkeiten und Telefonanschlüsse und bieten beide dieselben Dienstleitungen (teilweise gleiche Kunden) an, ist eine ungewöhnliche Gestaltung anzunehmen. Eine Gründung einer Einzelunternehmung neben der GmbH unter diesen Umständen ist eindeutig ungewöhnlich und kann nur durch die Aufteilung des Umsatzes erklärt werden, um gegebenenfalls Steuern zu sparen. Die Zulassung einer solchen Strukturierung würde zu einer beträchtlichen Steuerersparnis führen. Folglich liegt eine Steuerumgehung vor, wobei die Umsätze der beiden Einheiten auch aus diesem Grund zusammenzufassen wären.

Updates/Wiederpublikationen:

Entscheide im Bereich der Amtshilfe (inkl. Updates/Wiederpublikation):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.