Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 4. - 10. März 2019 publiziert wurden.
- Urteil vom 12. Februar 2019 (A-2826/2017): Mehrwertsteuer (MWST) 2010 - 2014; Ermessenseinschätzung der ESTV aufgrund lückenhafter und nicht ordnungsgemässer Buchhaltung zulässig; die von der ESTV vorgenommene Schätzung einer Bruttogewinnmarge von 80% im Gipsereibereich ist zulässig; Abweisung der Beschwerde soweit darauf einzutreten ist.
- Auszug aus dem Urteil der Abteilung I i.S. A. gegen Oberzolldirektion vom 8. März 2018 (A-5817/2017; BVGE 2018 I/1): Zoll; Herausgabe sichergestellter Vermögenswerte; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten und die Angelegenheit wird im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz weitergeleitet (i.S.d. Beschleunigungsgebots), um zu beurteilen, ob die Eingabe der Beschwerdeführerin als Einsprache entgegen zu nehmen ist; das Bundesverwaltungsgericht ist sachlich nicht zuständig zur Beurteilung von Rügen betreffend Sachverhalte, die sich zwischen der vorläufigen Sicherstellung nach Art. 104 Abs. 1 ZG und dem im verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren nach Art. 66 VStrR ergehenden selbstständigen Einziehungsbescheid der Zollbehörde nach Art. 104 Abs. 4 ZG verwirklicht haben; Entscheid bestätigt durch Bundesgericht mit Urteil vom 22. August 2018 (1C_332/2018); vgl. zum Urteil vom 7. März 2018 (A-5817/2017) auch unseren Beitrag vom 25. März 2018.
- Urteil vom 30. Januar 2019 (A-3156/2017): Mehrwertsteuer (MWST) 2010-2013; Baurechtszinsen; Vorsteuerabzug; die nicht erhobenen Baurechtszinsen für den Betrieb eines Parkings stellen keine staatliche Subvention der Gemeinde C dar und führen daher nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs wie von der ESTV verlangt; Gutheissung der Beschwerde der Beschwerdeführer.
- Urteil vom 15. Februar 2010 (A-2186/2018): Zoll; offenes Zollager (Depositi doganali aperti (DDA).
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.