Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 5. - 11. März 2018 publiziert wurden.
- Urteil vom 22. Februar 2018 (A-6226/2016): Zollrückerstattung für exportiertes Schweine- und Rinderfett; aus der Auslegung von Art. 5 Abs. 1 und 4 der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) vom 4. April 2007 über den Veredelungsverkehr (SR 631.016; VO-VV) ergibt sich, dass nicht nur verarbeitete, sondern auch bearbeitete Produkte (wie die hier vorliegenden) für die Zollabgaben rückerstattungsberechtigt sind; Gutheissung der Beschwerde (soweit darauf einzutreten ist) und Rückweisung an die Vorinstanz zur Berechnung des Rückerstattungsbetrags im Sinne der Erwägungen.
- Urteil vom 18. Januar 2018 (A-2932/2017): Zoll, Nichteintreten auf das Wiedererwägungsgesuch; Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
- Urteil vom 16. Januar 2018 (A-7503/2016; A-7513/2016): Einfuhrabgaben; Nachleistungspflicht (Einfuhr von Pferden); Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:
- Urteil vom 20. Februar 2018 (A-4987/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); Nichteintretensentscheid.
- Urteil vom 15. Februar 2018 (A-4989/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); die Beschwerde wurde abgeschrieben.
- Urteil vom 15. Februar 2018 (A-4988/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); die Beschwerde wurde abgeschrieben.
- Urteil vom 15. Februar 2018 (A-4985/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); die Beschwerde wurde abgeschrieben.
- Urteil vom 13. Februar 2018 (A-2996/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Schweden); Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 13. Februar 2018 (A-4977/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); Abweisung der Beschwerde; auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde ist das Bundesgericht mit Urteil vom 28. Februar 2018 (2C_192/2018) nicht eingetreten (vgl. unseren Beitrag vom 11. März 2018).
- Urteil vom 23. Februar 2018 (A-6080/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Indien); Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 23. Februar 2018 (A-7596/2016): Amtshilfe (Betrugsbekämpfungsabkommen); Erbringung von in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen ohne Abrechnung der Umsatzsteuer; teilweise Gutheissung der Beschwerde; die Übermittlung von Unterlagen, die bei der Beschwerdeführerin mittels Hausdurchsuchung erhobenen wurden, wird an den nachfolgenden Spezialitätsvorbehalt geknüpft: «Die gesammelten Informationen dürfen nur für die Verhinderung, Aufdeckung, Untersuchung, Verfolgung und Ahndung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die die finanziellen Interessen der Vertragsparteien beeinträchtigen, in Bezug auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr, der gegen steuerrechtliche Vorschriften auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, der besonderen Verbrauchssteuern und der Verbrauchssteuern verstösst [...], verwendet werden. Als Beweismittel in Verfahren der direkten Steuern wie Einkommenssteuern, Solidaritätszuschlag zur Einkommenssteuer, Vermögenssteuern, Körperschaftssteuern, Grundstückgewinnsteuern usw. dürfen sie nicht verwendet werden». Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.