Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 4. - 10. März 2024 publiziert wurden:
- Urteil vom 9. Februar 2024 (A-2093/2022): MWST 2018; Krypto-Tokens; Bezugsteuer; die ESTV hat den bezugssteuerpflichtigen Dienstleistungsbezug von einer ausländischen Schwestergesellschaft zu Recht der Steuerperiode 2018 und nicht 2019 zugeordnet, als die Steuerpflichtige für die Mehrwertsteuer registriert war. Sodann hat sie den streitigen, von der Steuerpflichtigen 2018 ausgegebenen Token zu Recht als Zahlungstoken und nicht als Utility Token qualifiziert. Somit kann nicht von einem steuerbaren Umsatz von über CHF 100'000 ausgegangen werden, welcher schon 2018 zu einer obligatorischen Mehrwertsteuerpflicht geführt und zum Vorsteuerabzug in Bezug auf die fragliche Bezugsteuer berechtigt hätte. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 27. Februar 2024 (A-3493/2023): MWST 2013-2016; Leistungen an eng verbundene Personen; die Familie D. verbrachte jedes Jahr mehrere Wochen Ferien im Chalet, das von der steuerpflichtigen Gesellschaft gemietet wurde. Die Steuerpflichtige hat für die Ferienaufenthalte weder Rechnung gestellt, noch die entsprechende Mehrwertsteuer mit der ESTV abgerechnet. Da es sich vorliegend um eng verbundene Personen handelt, ist der Drittpreis massgebend. Streitig und zu prüfen ist in der vorliegenden Sache, ob die annäherungsweise Ermittlung bzw. Schätzung der Drittpreise für die Chalet-Aufenthalte der eng verbundenen Personen rechtmässig vorgenommen wurde. Das BVGer kommt nach eingehender Prüfung zum Schluss, dass die Ermessenseinschätzung der ESTV nicht pflichtgemäss erfolgt ist. Die Sache wird demzufolge an die ESTV zurückgewiesen, damit sie die Drittpreise neu festlegt. Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Zwischenverfügung vom 10. Oktober 2023 (A-2814/2023): MWST 2014-2017; Ermessenseinschätzung; ein E-Mailverkehr mit einem lokalen Steueramt wird aus den Akten gewiesen, da sein für die Sache wesentlicher Inhalt aufgrund des Steuergeheimnisses der betroffenen Drittpersonen der Steuerpflichtigen nicht zur Kenntnis gebracht werden kann.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.