Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 30. Dezember 2019 - 5. Januar 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 9. Dezember 2019 (A-5136/2018): Zoll; Einfuhrveranlagung Fruchtsaftmischung. Im vorliegenden Fall war die Tarifierung von Fruchtmischsaftkonzentrat strittig. Die Beschwerdeführerin war der Ansicht, das Fruchtmischsaftkonzentrat sei unter die Tarif-Nr. 2009.9099 mit dem Zollansatz von CHF 18.00/100 kg einzureihen, während die Vorinstanz die TarifNr. 2009.9030 mit dem Zollansatz von CHF 782.00/100 kg als einschlägig betrachtete. Die Uneinigkeit ergab sich im hier zu beurteilenden Fall ausschliesslich daraus, dass die Vorinstanz gemäss ihren Berechnungen davon ausging, dass der Traubensaftanteil des in Frage stehenden Produkts bei über 50% liegt und somit die Tarif-Nr. 2009.9030 zur Anwendung gelangt. Dass dem so wäre, wurde von der Beschwerdeführerin nicht in Frage gestellt. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Berechnung durch die Zollverwaltung anhand falscher Zahlen vorgenommen worden sei und der massgebende Traubensaftanteil im vorliegenden Fall tatsächlich bei unter 50% liege. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum gleichen Schluss und hält fest, dass – wie von der Beschwerdeführerin vorgebracht – sich der für die Tarifierung relevante Traubensaftanteil auf 48.2% beläuft und somit unter 50.0% liegt. Gutheissung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist.

Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.