Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 27. November - 3. Dezember 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 16. November 2017 (A-4331/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz - Spanien); die Voraussetzungen für die Leistung der gemäss der angefochtenen Schlussverfügung vorgesehenen Amtshilfe (insbesondere das Erfordernis der voraussichtlichen Erheblichkeit und das Verhältnismässigkeitsprinzip) sind erfüllt; die angefochtene Schlussverfügung wird bestätigt und die dagegen erhobene Beschwerde wird abgewiesen.
- Urteil vom 8. November 2017 (A-7956/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Russland); der ersuchte Staat kann Informationen von der Übermittlung ausnehmen, deren Erheblichkeit für die Aufklärung der Steuerangelegenheiten einer bestimmten steuerpflichtigen Person unwahrscheinlich sind; vorliegend ist es nicht voraussichtlich erheblich, ob bzw. gegebenenfalls an welchen Gesellschaften der Beschwerdeführer beteiligt gewesen ist; es geht vorliegend nicht darum, die Beteiligungsverhältnisse des Beschwerdeführers herauszufinden; die Beschwerde wird in diesem Punkt gutgeheissen; in allen weiteren Punkten abgewiesen.
- Urteil vom 8. November 2017 (A-8018/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Russland); der Entscheid steht in Zusammenhang mit dem voranstehenden Urteil vom 8. November 2017 (A-7956/2016); es ist nicht voraussichtlich erheblich, ob bzw. gegebenenfalls an welchen Gesellschaften der Beschwerdeführer beteiligt gewesen ist; zudem sind gewisse Information nicht zu übermitteln, die aus einem Zeitraum stammen, der ausserhalb von jenem liegt, für den Amtshilfe zu leisten ist; die im Dispositiv des Urteils vom 8. November 2017 (A-7956/2016 Ziffer 2.1 und 2.2 ) genannten Informationen dürfen mit dem zugrundeliegenden Amtshilfeersuchen nicht übermittelt werden und die Antworten auf bestimmte Fragen der russischen Behörde sind entsprechend zu modifizieren; im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
- Urteil vom 21. November 2017 (A-4296/2017): Zoll; keine Absicht seitens der Steuerpflichtigen, eine Beschwerde einzuleiten. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.