Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 26. Juni – 2. Juli 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 9. Juni 2017 (A-1515/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Niederlande); der Entscheid wurde bereits in unserem Beitrag vom 25. Juni 2017 dargestellt.
- Urteil vom 20. Juni 2017 (A-3159/2017): Amtshilfe; Fristwiederherstellungsgesuch; das Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses erweist sich als unbegründet und wird abgewiesen.
- Urteil vom 15. Juni 2017 (A-7309/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Niederlande); eine Selbstanzeige der amtshilfeweise velangten Informationen durch den Beschwerdeführer an den ersuchenden Staat, kann für sich genommen in der Regel nicht dazu führen, dass die Amtshilfe nicht (mehr) zu leisten wäre; die Beschwerde wird diesbezüglich abgewiesen und nur hinsichtlich der Tatsache gutgeheissen, dass gewisse Transaktionen zu schwärzen sind.
- Urteil vom 12. Juni 2017 (A-2572/2017): Verrechnungssteuer; Antrag auf Rückerstattung (DBA Schweiz - Indien); unter Bedachtnahme, dass das Bundesgericht die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 29. Juni 2016 teilweise aufgehoben hatte, erfolgt eine Rückweisung an die Erstinstanz (Sprungrückweisung); nicht zuletzt aufgrund des Prinzips des doppelten Instanzenzugs (vgl. E. 4); teilweise Gutheissung der Beschwerde.
- Urteil vom 16. Juni 2017 (A-2888/2016): Mehrwertsteuer für die Steuerjahre 2010-2013; Beschwerde gegen die Verfügung der ESTV; Frage betreffend die Ausfuhr von Gegenständen und somit von der Steuer befreiten Leistungen (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 6 MWSTG); freie Beweiswürdigung (Art. 81 Abs. 3 MWSTG); Berechnung der Steuerhöhe (E. 7); Gutheissung der Beschwerde.
- Urteil vom 20. Juni 2017 (A-891/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Niederlande); Verletzung des rechtlichen Gehörs, sofern dem Beschwerdeführer erst nach Erlass des Entscheides der ESTV das Dossier zur Einsicht gewährt wird; Heilung des rechtlichen Gehörs vor dem Bundesverwaltungsgericht; Verfahrenskosten und Parteientschädigung bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und Rückzug von Parteianträgen; Abweisung der Beschwerde soweit nicht gegenstandslos sowie Rückerstattung von Verfahrenskosten und Zusprechung einer Parteientschädigung.
- Urteil vom 1. Juni 2017 (A-5593/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); die ESTV hatte die Amthilfeersuchen der französischen Behörden betreffend die vorliegenden Entscheide gestützt auf den Entscheid des Bundesgerichts vom 17. März 2017 (2C_1000/2015) – in dem das Bundesgericht festhielt, dass bei in der Schweiz gestohlenen Bankdaten keine Amtshilfe zu leisten ist (vgl. unseren Beitrag vom 5. April 2017) – erneut beurteilt und die Amtshilfe verweigert; die vorliegenden Verfahren wurden daher als gegenstandslos abgeschrieben.
- Urteil vom 19. Juni 2017 (A-3361/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - USA); Amtshilfeersuchen des US-Internal Revenue Service (IRS) über die Bankkonten des A. (Beschwerdeführer) bei der Bank B.; die ESTV beabsichtigte die ersuchten Daten dem IRS zu übermitteln; Beschwerde des A; einschlägige Rechtsgrundlagen sind das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen vom 2. Oktober 1996 und das Steueramtshilfegesetz von 28. September 2012 (StAhiG); das Ersuchen hält vor den Grundsätzen des StAhiG stand; Frage des begründeten Verdachts; vorliegend werden verschiedene Namen von Bankmitarbeitern auf dem zu übermittelnden Datensatz geschwärzt, da diese Informationen im Hinblick auf das Ersuchen nicht als „voraussichtlich erheblich“ i.S. des StAhiG gelten und der Verhältnismässigkeit zuwiderlaufen würden (E. 4.3.2); teilweise Gutheissung der Beschwerde.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.