Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 22. - 28. Mai 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 6. April 2017 (A-882/2016): Tabaksteuer; Änderung der Tabaksteuerverordnung (TStV) vom 29. April 2015; Qualifikation von Wasserpfeifentabak als Feinschnitttabak; strittig war, ob der am 1. März 2015 in Kraft getretene Art. 2 Abs. 6 der TStV, der zu einer höheren Besteuerung von Wasserpfeiffentabak führt, Anwendung findet; vorfrageweise Überprüfung der Verordnungsbestimmung (konkrete Normenkontrolle) auf deren Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit; Ermessensüberschreitung des Bundesrates (Gleichsetzung von Wasserpfeifentabak und Feinschnitttabak) und somit Verstoss gegen das Legalitätsprinzip (E. 4.4.2 f.); die Beschwerde wird gutgeheissen (vgl. für weitere Details hierzu unseren Beitrag vom 23. April 2017); der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wurde zwischenzeitlich beim Bundesgericht angefochten.
- Urteil vom 10. November 2015 (A-4118/2015): Mehrwertsteuer auf Mitgliederbeiträgen; das Bundesgericht hat diesen Entscheid mit Urteil vom 2. Mai 2017 (2C_1104/2015) bestätigt (vgl. unseren Beitrag vom 28. Mai 2017).
- Urteil vom 15. Mai 2017 (A-6306/2015): Amtshilfe (DBA Schweiz - Spanien); Erfordernis der „voraussichtlichen Erheblichkeit“ gemäss Art. 25bis Ziff. 1 DBA Schweiz - Spanien (E. 4.2.2.1), vorliegend weisen die erfragten Bankdaten einen Zusammenhang mit dem im Ersuchen dargestellten Sachverhalt auf (E. 6.1.2 ff.); Verbot der fishing expedition (E. 4.2.2.2), vorliegend mit Verweis auf das Protokoll verneint (E. 6.1.1); Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz von Treu und Glauben (E. 4.2.2.3 und E. 4.2.2.4) vorliegend eingehalten; die Beschwerde ist unbegründet und der Name der Bank samt Kontoverbindungen dürfen übermittelt werden (E. 6.4.4); die Beschwerde wird abgewiesen.
- Urteil vom 10. Mai 2017 (A-5508/2015, A-5512/2015): Verrechnungssteuer; Solidarhaftung für die Steuer einer aufgelösten juristischen Person; verdeckte Gewinnausschüttung und Stornopraxis; teilweise Gutheissung und Rückweisung an die Vorinstanz in Bezug auf Beschwerdeführer 2; Abweisung der Beschwerde in Bezug auf Beschwerdeführer 1.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.