Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 27. März - 2. April 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 16. März 2017 (A-1415/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); Neuberechnung der Verfahrenskosten zufolge kassatorischer Entscheidung durch das Bundesgericht.
- Urteil vom 16. März 2017 (A-1416/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); Neuberechnung der Verfahrenskosten zufolge kassatorischer Entscheidung durch das Bundesgericht.
- Urteil vom 15. März 2017 (A-4157/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Spanien); keine Verletzung des rechtlichen Gehörs infolge Schwärzung durch die ESTV zum Schutze von Drittinteressen (E. 4.3.2); keine nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen, wenn behauptet wird, dass spanisches Recht verletzt sei (E. 3.4.2 i.V.m. 4.3.3 f.); die steuerliche Ansässigkeit muss nicht geprüft werden, selbst wenn diese bestritten sein sollte, da eine wirtschaftliche Anknüpfung genügt (E 3.5.3.1 i.V.m. 4.3.4); Beschwerde abgewiesen.
- Urteil vom 8. März 2017 (A-2838/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Spanien); mit Bezug auf das Steuergehemnis und der schützenswerten Interessen der betroffenen Personen ist der vorliegende Entscheid in einer abgekürzten und anonymisierten Version publiziert (Seite 2 oben); teilweise Gutheissung der Beschwerde.
- Urteil vom 22. März 2017 (A-1956/2016) und Urteil vom 22. März 2017 (A-1959/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Niederlande); Abschreibungsentscheid; Erlass der Verfahrenskosten, wenn ein Rechtsmittel ohne erheblichen Aufwand für das Gericht durch Rückzug erledigt wird (E. 2; vgl. Art. 6 lit. a VGKE).
- Urteil vom 15. März 2017 (A-6102/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Deutschland); Amtshilfegesuch des Bundeszentralamts für Steuern der Bundesrepublik Deutschland (BZSt) als Vertreterin des deutschen Bundesministeriums für Finanzen (BMF) an die ESTV gestützt auf Art. 27 DBA Schweiz - Deutschland (DBA CH-DE) betreffend einen der ersuchenden Behörde namentlich nicht bekannten deutschen Steuerpflichtigen, der über ein der ersuchenden Behörde bekanntes und vorliegendes Nummernkonto bei einem Schweizer Finanzinstitut identifiziert werden kann; Amtshilfegesuch betreffend die Einkommenssteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011; materielle Voraussetzungen der Amtshilfeleistung gestützt auf Art. 27 DBA CH-DE nicht erfüllt; keine hinreichende Darlegung der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht des Beschwerdeführers in Deutschland; voraussichtliche Erheblichkeit der verlangten Informationen mangels genügender Hinweise auf steuerliche Anknüpfungspunkte des Beschwerdeführers im ersuchenden Staat nicht rechtsgenügend geltend gemacht; keine hinreichenden Verdachtsmomente für eine Steuerpflicht des Beschwerdeführers im ersuchenden Staat; Amtshilfegesuch nicht rechtsgenügend begründet (E 5.3); es ist keine Amtshilfe gestützt auf Art. 27 DBA CH-DE zu leisten; Beschwerde gutgeheissen.
- Urteil vom 23. März 2017 (A-2924/2016): Zoll; nachträgliche Präferenzabfertigung; Grundsatz der Unabänderlichkeit der Zollanmeldung; Fistversäumnis; bei einer präferenziellen Verzollung der Ware ist es notwendig, dass die anmeldepflichtige Person dies in der Zollanmeldung entsprechend beantragt und die notwendigen Begleitdokumente vorlegt; die Veranlagung der Ware ist zu Recht ohne Präferenz erfolgt; die Beschwerde erweist sich als unbegründet (3.3).
- Urteil vom 21. März 2017 (A-581/2016): Veranlagung VOC-Abgaben; Erstinstanz eines Berichtigungsgesuches ist die zuständige Zollstelle; die direkte Weiterleitung an die Zollkreisdirektion und der Verlust einer Instanz führt vorliegend nicht zu einer Rückweisung, da das Interesse des Beschwerdeführers an einem sofortigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts höher zu gewichten ist (E. 3.1); die veranlagte VOC-Menge basiert auf einem offensichtlichen Versehen (E. 3.3.3); detaillierte Rezepturen zum Nachweis eines spezifischen VOC-Gehalts sind in der Regel unerlässlich; vorliegend genügen die eingereichten Produktspezifikationen und Produktebezeichnungen auf der Zollanmeldung jedoch als Nachweis (E. 3.3.4.2); Gutheissung der Beschwerde.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.