Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 24. Februar - 1. März 2020 publiziert wurden.
- Urteil vom Urteil vom 29. Januar 2020 (2C_1081/2019): Grundstückgewinnsteuer (Zürich); Beim Verkauf eines baurechtsbelasteten Grundstücks an den Baurechtsberechtigten kommt es – aufgrund der mit dem Kauf einhergehenden wirtschaftlichen Vereinigung der Baurechtsparzelle mit dem belasteten Grundstück und damit im Ergebnis des Verkaufs des unbelasteten Landes - für die Bestimmung des Verkehrswertes allein auf den Landwert des unbelasteten Grundstücks an. Der Barwert der für die Restvertragsdauer geschuldeten Baurechtszinsen und der diskontierte Wert der Heimfallentschädigung spielen keine Rolle. Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 31. Januar 2020 (2C_44/2018): Staats- und Gemeindesteuern (Bern) sowie direkte Bundessteuer 2010-2012; Vorliegend hat der Steuerpflichtige als Selbständigerwerbender zahlreiche Zahlungen erhalten; Die meisten davon wurden von Einzelpersonen bzw. einzelne von Kirchen geleistet; Das Verwaltungsgericht hat den Fall zu Recht an die Steuerverwaltung zur Neubeurteilung zurückgewiesen, da im Einzelfall abgeklärt werden muss, ob steuerbares Einkommen oder aber steuerfreie Einkünfte (Spende oder Unterstützung) vorliegen; Abweisung der Beschwerde der Steuerverwaltung.
- Urteil vom 4. Februar 2020 (2C_54/2020): Staats- und Gemeindesteuern (Genf) sowie direkte Bundessteuer 2003-2012; Das Urteil der Vorinstanz, wonach die Berufung wegen verspäteter Zahlung des Kostenvorschusses unzulässig ist, ist nicht willkürlich; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 30. Januar 2020 (2C_1001/2018): Staats- und Gemeindesteuern 2013 (Basel-Stadt); Abschreibungen auf Liegenschaften; Die Vorinstanz hat weder festgestellt, ob es sich bei den betroffenen Liegenschaften um Privat- oder Geschäftsvermögen handelt bzw. ob sie als Kapitalanlageliegenschaften zum Geschäftsvermögen gehören noch hat sie sich zum allenfalls zulässigen Umfang der Abschreibungen geäussert; Die Sache wird der Vorinstanz zur Ergänzung des Sachverhalts zurückgewiesen; Gutheissung der Beschwerde.
- Urteil vom 10. Februar 2020 (2C_927/2019): Mehrwertsteuer (2013-2016); Die im Erotikclub der Beschwerdeführerin von Frauen erbrachte Erwerbstätigkeit gilt laut Bundesgericht auch mehrwertsteuerlich als unselbständig, weshalb die Leistungen der Beschwerdeführerin zuzurechnen sind. Da die Beschwerdeführerin die Umsätze nicht verbucht hatte, hat die ESTV die Umsätze zu Recht nach pflichtgemässem Ermessen geschätzt. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 29. Januar 2020 (2C_962/2018): MWST, Gruppenbesteuerung ab 6. August 2014; Vorliegend ist grundsätzlich unbestritten, dass die A Limited sowie die B Company, die materiellen Voraussetzungen für eine Gruppenbesteuerung nach Art. 13 Abs. 1 MWSTG erfüllen. Umstritten ist jedoch, ob die beiden Zweigniederlassungen die Gruppenbesteuerung - angesichts des Gesuchszeitpunkts (9. Dezember 2014) «rückwirkend» - ab dem 6. August 2014 beanspruchen können, oder ob dies erst ab dem 1. Januar 2015 möglich ist. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass aufgrund des vorinstanzlich festgestellten Sachverhalts nicht beantwortet werden kann, ob den Beschwerdeführerinnen die Gruppenbesteuerung schon per 6. August 2014 hätte gewährt werden müssen. Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung zur neuen Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht.
- Urteil vom 6. Februar 2020 (2C_510/2018): Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer 2011 (Bern); Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge; Besteuerungsrecht; Vor Bundesgericht war umstritten, ob eine Schweizer Quellensteuer auf einer Kapitalleistung aus Vorsorge erhoben werden darf, die die Pensionskasse Post einem ehemaligen Angestellten einer Tochtergesellschaft mit Wohnsitz in Thailand einbehalten hatte; Da sich die Tochtergesellschaft der Post als eine privatrechtliche Aktiengesellschaft qualifiziert und der Beschwerdegegner nicht für einen Vertragsstaat, eine politische Unterabteilung oder eine lokale Körperschaft tätig war, steht das Besteuerungsrecht für die ausgerichtete Kapitalleistung nur dem Ansässigkeitsstaat (Thailand) zu; Abweisung der Beschwerde der Steuerverwaltung Bern.
- Urteil vom 24. Januar 2020 (2C_404/2019): Staats- und Gemeindesteuern Aargau 2008: Einsprache auf Ermessenseinschätzung; Vorliegend hat die Mahnung vom 18. Januar 2016 den Zweck des Mahnerfordernisses erfüllt, trotz nachgängiger Telefonbesprechnung zwischen den Parteien. Das Gesetzt sieht nicht vor, dass wiederholt gemahnt werden muss. Die Beschwerdeführerin kann nicht nach Treu & Glauben zu ihren Gunsten darauf vertrauen, dass gemäss Steuerkomission die Anforderungen der ordentlichen Einsprache ausreichend seien (da mangels erneuter Mahnung die formellen Voraussetzungen für eine Ermessensveranlagung nicht erfüllt seien), nicht nur weil sie durch ein Steuerfachunternehmen vertreten wird. Vorliegend sind die Prozessvoraussetzungen für eine (qualifizierte) Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung nicht erfüllt, daher hätte auf das Rechtsmittel erst gar eingetreten werden dürfen. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
- Urteil vom 6. Februar 2020 (2C_500/2019, 2C_501/2019): Mehrwertsteuer (Steuerperioden 2008 – 2015); Die von der Steuerpflichtigen angebotenen Kickboxkurse für Erwachsene unterliegen der Mehrwertsteuer, da keine ausgenommene Bildungsleistung vorliegt; Gutheissung der Beschwerden der ESTV.
- Urteil vom 11. Februar 2020 (2C_704/2019): Grundstückgewinnsteuer Kanton Zürich: Ersatzbeschaffung selbstbewohnte Liegenschaft; Vorliegend verkaufte 2010 der Ehemann (Alleineigentümer) die Familienwohnung. 2011 kaufte die Ehefrau eine andere Familienwohnung im Alleineigentum. Das Steueramt rechnete die Ersatzbeschaffung mangels Subjektidentität nicht an. Das StHG überlässt den Kantonen die Freiheit, die Spezialeinkommenssteuer - anders als bei der allgemeinen Einkommensteuer - bei Ehepaaren getrennt zu besteuern. Die selbständige Betrachtung des Kantons Zürichs verletzt kein Bundesrecht. Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 12. Februar 2020 (2C_680/2019): Staats- und Gemeindesteuern (Graubünden) sowie direkte Bundessteuer 2018; infolge dem Modell der vollen Abzugsfähigkeit der Beiträge/Prämien und der vollen Steuerbarkeit der Leistungen sind Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge vollständig steuerbar und können nicht in einen teilweisen steuerfreien Kapitalgewinn aufgeteilt werden.; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:
- Urteil vom 10. Februar 2020 (2C_144/20200): Staats- und Gemeindesteuern 2007-2012 (Zürich); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 18. Februar 2020 (2C_168/2020): Antrag auf Erlass der Kantons- und Gemeindesteuern 2017 (Wallis); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.