Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen 31. Januar - 6. Februar 2022 publiziert wurden.

  • Urteil vom 23. Dezember 2021 (2C_198/2020): Kurtaxen (Ferienwohnungen), Beschwerde gegen das Kurtaxenreglement der Munizipalgemeinde Leukerbad vom 1. Januar 2020; Die Methode, mithilfe derer die Gemeinde den durchschnittlichen Belegungsgrad der Ferienwohnungen ermittelt hat, ist keine willkürliche Umsetzung des kantonalen Rechts; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 19. Januar 2022 (2C_461/2021): Staats- und Gemeindesteuern 2017 (Wallis); Streitig ist, ob die A. AG im Jahr 2017 den Status einer Holdinggesellschaft hatte. Nach Ansicht des beschwerdeführenden Steueramtes hat die Vorinstanz zu Unrecht festgestellt, dass die Voraussetzungen für den Schutz von Treu und Glauben erfüllt waren. Sie behaupten nämlich, dass sie der A. AG nie ausdrücklich zugesichert haben, dass sie von einem privilegierten Status einer Holdinggesellschaft profitiert. Da das Steueramt der Beschwerdegegnerin nie ausdrücklich zugesichert hat, dass sie ihr für die Steuerperiode 2017 den privilegierten Status einer Holdinggesellschaft zuerkennen würde, sind die kumulativen Bedingungen des Anspruchs auf den Schutz von Treu und Glauben nicht erfüllt. Gutheissung der Beschwerde des Steueramts.
  • Urteil vom 11. Januar 2022 (2F_36/2021): Staats- und Gemeindesteuern 2017 (Aargau); Das Rechtsinstitut der Revision steht nicht zur Vornahme einer Rechtskontrolle zur Verfügung. Unter den gesetzlich abschliessend genannten Revisionsgründen findet sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die Auslegung und/oder Anwendung des Rechts revisionsweise überprüft werden kann. Das Revisionsgesuch ist unbegründet und demnach abzuweisen.
  • Urteil vom 28. Dezember 2021 (2C_199/2020): Staats- und Gemeindesteuern (Solothurn) und direkte Bundessteuer 2015; Die Vornahme eines Einkaufs zur Finanzierung einer Überbrückungsrente für die Zeit zwischen der Frühpensionierung und dem ordentlichen AHV-Alter hat keinen Einfluss auf die Höhe des Alters- bzw. Vorsorgekapitals. Steuerlich bedeutet das, dass mit der vorliegend streitigen Einlage nicht ein Vorsorgekapital geäufnet wird, welches anschliessend in Kapitalform mit privilegierter Besteuerung bezogen werden kann, sondern mit der Einlage eine Leistung finanziert wird, die ausschliesslich als Rente bezogen werden kann und zum Normaltarif besteuert wird. Die Missbrauchsgefahr, welcher Art. 79b Abs. 3 BVG begegnen will, besteht in der vorliegenden Konstellation nicht. Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen und Rückweisung an das Steueramt.
  • Urteil vom 29. Dezember 2021 (2C_636/2020): Kurtaxe Leukerbad; Die Steuerpflichtigen rügen, die Gemeinde habe bei der Veranlagung der Kurtaxe bezüglich ihrer drei Ferienwohnungen unberücksichtigt gelassen, dass Kinder unter sechs Jahren vollumfänglich und Kinder unter 16 Jahren hälftig von der Kurtaxe befreit seien. Sie machen geltend, dass Eigentümer ohne Kinder einerseits und Familien mit Kindern andererseits trotz Ungleichheit gleichbehandelt würden. Somit sei das Rechtsgleichheitsgebot verletzt. Das Bundesgericht führt aus, dass Art. 8 Abs. 1 BV Kindern und Jugendlichen (bzw. ihren Eltern) noch keinen Anspruch darauf verleihe, von der Kurtaxe entlastet zu werden, wenn wie hier davon auszugehen ist, dass sie die relevanten Einrichtungen und Leistungen in vergleichbarem Ausmass nutzen wie Personen über 16 Jahren; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Nichteintreten:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.