Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 29. November - 5. Dezember 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 16. November 2021 (2C_678/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2008 und 2010 (Genf); Aktionärsdarlehen; Streitig ist, ob die in den Jahren 2008 und 2010 von der Gesellschaft dem Beschwerdeführer gewährten Darlehen als geldwerte Leistungen qualifizieren. Das Darlehen ist stetig angestiegen, die Schuldzinsen wurden nicht bezahlt, sondern nur dem Aktionärskonto belastet. Zudem machte das Darlehen 20% des Buchwerts der Aktiven der Gesellschaft und 36% bzw. 38% des Eigenkapitals aus. Die finanzielle Situation von A.A. war angesichts seines hohen Einkommens und seines beträchtlichen Vermögens zwar gut, jedoch bestand sein Vermögen fast ausschliesslich aus den Aktien der Gesellschaft, was seine Rückzahlungsfähigkeit in Frage stellte. Auch konnte er nicht nachweisen, dass er das Darlehen zurückbezahlt hat. Jedoch war vorliegend nicht entscheidend, ob das Darlehen simuliert war. Eine geldwerte Leistung konnte bereits aufgrund der fehlenden Fremdvergleichskonformität bejaht werden. Teilweise Gutheissung der Beschwerde des Steuerpflichtigen betreffend Umfang der Leistung, im Übrigen Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 19. November 2021 (2C_501/2021): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2014–2016 (Bern); Nichtigkeit, Die Ermessensveranlagungen der Jahre 2014-2016 erwuchsen allesamt in Rechtskraft. Da vorliegend sämtliche zur Verfügung stehenden Informationen in die Ermessensveranlagung eingeflossen sind, liegt keine Nichtigkeit vor. Abweisung der Beschwerde.

Nichteintreten / Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.