Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 2. - 8. November 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 14. September 2020 (2C_643/2019): Grundbeiträge an die Universitäten für das Subventionsjahr 2015; drei Kantone machten geltend, ihnen wurden vom Eidgenössischen Bildungsdepartement (WBF) für das Beitragsjahr 2016 keine Grundbeiträge ausgerichtet, was Folge des Systemwechsels von einem nachschüssigen zu einem synchronen Auszahlungssystem sei (Folge des Inkrafttreten des neuen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes); Beitragslücke nicht ersichtlich; Beschwerde der Kantone abgewiesen.
  • Urteil vom 7. Oktober 2020 (2C_509/2020): Staats- und Gemeindesteuern 2016 (Basel-Landschaft); Aufrechnung des Eigenmietwerts für eine durch Erbgang erworbene, nicht selbstbewohnte Attikawohnung; Ein steuerlich relevanter Eigengebrauch ist (nur) insoweit nicht gegeben, als eine Liegenschaft aufgrund von objektiven, äusseren Umständen nicht benutzt werden kann oder wenn ein Objekt leer steht, weil es trotz entsprechender Absicht und ernsthafter Bemühungen nicht vermietet oder verkauft werden kann; Steueraufhebende oder steuermindernde Tatsachen sind von der steuerpflichtigen Person zu beweisen; Eine einzelne E-Mail vermag weder Verkaufsabsicht noch Verkaufsbemühungen zu belegen; Zudem wiegt ein defekter Hauptwasserhahn in der Wohnung nicht schwer genug, um als objektiver äusserer Umstand den Gebrauch der Wohnung auszuschliessen; Gutheissung der Beschwerde der Steuerverwaltung.
  • Urteil vom 15. Oktober 2020 (2C_80/2020): Investitionsabgabe 2010 (Genf); Vorliegend ist streitig, ob die Investitionsabgabe, welche in Genf erhoben wird, das Prinzip der Kostendeckung verletzt. Bereits in einem früheren Urteil (BGer 2C_226/2015 vom 13. Dezember 2015) hat das Bundesgericht entschieden, dass es grundsätzlich den Genfer Behörden obliegt die Beweislast für die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips zu tragen und buchhalterisch nachzuweisen, dass dieses Prinzip eingehalten wurde. Der buchhalterische Nachweis ist hier nicht erfolgt. Gutheissung der Beschwerde der Abgabepflichtigen und Rückweisung an die Vorinstanz im Sinne der Erwägungen.
  • BGer 2C_795/2020 vom 2. Oktober 2020: Einfuhrabgaben; unentgeltliche Rechtspflege; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 7. Oktober 2020 (2C_346/2020):): Staats- und Gemeindesteuern 2010 (Zürich); rechtliches Gehör, Bewertung bei Ermessenseinschätzung, Novenverbot; Vorliegend bestreitet ein Ehepaar die Methodik und Bewertung einer Ermessenseinschätzung. Das Bundesgericht prüft Schätzungsergebnisse nur zurückhaltend. Weiter bestätigt das Bundesgericht, dass Forderungsverzichte einer Bank zugunsten eines privaten Schuldners als steuerbares Einkommen nach Art. 16 Abs. 1 DBG gelten. Abweisung der Beschwerde durch die Steuerpflichtigen.

Nichteintretensentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.