Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 4. - 10. November 2019 publiziert wurden.
- Urteil vom 4. Oktober 2019 (2C_161/2019): Mehrwertsteuer (MWST); Steuerperiode 2014. Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die von der Beschwerdegegnerin angebotenen Kurse in Pole Dance als von der MWST ausgenommene Bildungsleistung qualifizieren. Grundsätzlich sind Kurse, Vorträge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender Art als Leistungen im Bereich der Erziehung und der Bildung von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Abzugrenzen sind die Bildungsleistungen hingegen von den steuerbaren Unterhaltungsleistungen, die wohl gewisse bildende Elemente beinhalten, bei denen jedoch der Unterhaltungs- oder Vergnügungscharakter überwiegt. Für die mehrwertsteuerliche Zuordnung zu den Bildungsleistungen ist bei körperlichen Betätigungen entscheidend, ob ein Kursangebot vor allem dazu dient, Wissen zu vermitteln oder zu vertiefen oder Fertigkeiten zu erwerben. Diese Voraussetzungen erachtete das Bundesgericht vorliegend als erfüllt und stufte die von der Beschwerdegegnerin angebotenen Kurse in Pole Dance als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Bildungsleistung ein.
Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:
- Urteil vom 23. Oktober 2019 (2E_3/2019): Klage auf Schadensersatz und Genugtuung für immaterielle Schäden gegen den Bundesrat, die der Beschwerdeführerin aufgrund der Erhöhung der Zölle auf der Einfuhr von Wasserpfeifentabak entstanden sind; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 8. Oktober 2019 (2C_829/2019): Amtshilfe DBA Schweiz - Bulgarien (CH-BG); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.