Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 26. Oktober - 1. November 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 13. Oktober 2020 (2C_665/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2012-2013 (Waadt); Der Steuerpflichtige konnte nicht nachweisen, dass die fraglichen Kosten notwendige Ausgaben für den Erwerb seines Einkommens (Berufskosten) waren. Ausreichend ist auch nicht das Argument, dass ähnliche Abzüge in den Vorjahren anerkannt wurden. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 23. September 2020 (2C_242/2020): Staats- und Gemeindesteuern 2014 (Aargau); Der Steuerpflichtige erwarb eine bestehende Liegenschaft mit zwei Gebäudeteilen; Neben anderen Arbeiten baute er die Lagerhalle im nördlichen Teil zu einer 3.5-Zimmerwohnung um; Die bestehende 4.5-Zimmerwohnung im südlichen Teil erweiterte er zu einer 5.5-Zimmerwohnung; Streitig war die Abzugsfähigkeit diesbezüglicher Kosten als Unterhaltskosten; Das Bundesgericht schützte die Feststellung der Vorinstanz, wonach die Liegenschaft eine wesentliche Nutzungserweiterung erfahren habe und daher einem Neubau gleichkomme, weshalb von einer Gesamtbetrachtung auszugehen sei und keine Kosten zum Abzug zugelassen seien; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 6. Oktober 2020 (2C_164/2020): Grundstückgewinnsteuer Zürich 2012: Interkantonale Steuerausscheidung einer Liegenschaftenhändlerin, Wahlrecht Anrechnung der Steuern bei der Grundstückgewinnsteuer oder bei der Gewinnsteuer, Revisionsgrund; Vorliegend verzichtete die Steuerpflichtige auf die Anrechnung der Steuern bei der Grundstückgewinnsteuer im Nebensteuerdomizil ZH. Die Veranlagung erwuchs in Rechtskraft. 2014 wurden die Gewinnsteuern mit Null veranlagt. Dennoch beantragte die Steuerpflichtige erst 2016 eine Revision um das Wahlrecht nachträglich ausüben zu können. Abgesehen davon, dass die 90-Tage-Frist verpasst wurde, liegt kein Revisionsgrund vor. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 20. Oktober 2020 (2C_260/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2001-2011 (Genf). Der Nichteintretensentscheid der Vorinstanz auf die gegen einen Zwischenentscheid gerichtete Beschwerde wird geschützt.
  • Urteil vom 20. Oktober 2020 (2C_320/2020): Abfalltaxe für Unternehmen (Genf); Abweisung der Beschwerde der anfechtenden Unternehmen.

Nichteintretensentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.