Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 16. - 22. Oktober 2023 publiziert wurden:

  • Urteil vom 27. September 2023 (2C_270/2022): Amtshilfe DBA CH-USA; Der Beschwerdeführer wirft die Frage auf, ob Informationen zu einer Person, die in den Bankkontoeröffnungsunterlagen als „Introducer“ bezeichnet werde, für die Besteuerung oder Ermittlung von Steuerstraftaten des wirtschaftlich Berechtigten des Bankkontos voraussichtlich erheblich sind. Die ESTV erwägt, dass der Beschwerdeführer eine berufliche Verbindung zu einer der beiden Personen hat, die vom Amtshilfeverfahren formell betroffen ist. Der Beschwerdeführer erscheine nicht rein zufällig in den KYC-Dokumenten. Zudem habe er planmässige Handlungen zur Täuschung der ersuchenden Behörde vorgenommen und betrugsmässig Domizilgesellschaften gegründet. Beim Beschwerdeführer handelt es sich um eine Drittperson. Die von der Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 3 StAhiG entwickelten Grundsätze sind ohne Weiteres auch für die Übermittlung von Informationen zu Personen anwendbar, die in den Bankkontoeröffnungsunterlagen - namentlich in den KYC-Dokumenten - als „Introducer“ erwähnt werden. Das BGer folgt der Argumentation der ESTV und hält fest, dass durch Art. 4 Abs. 3 StAhiG Personen zu schützen sind, welche nichts mit dem im Amtshilfeersuchen geschilderten Sachverhalt zu tun haben, was beim Beschwerdeführer eben gerade nicht zutrifft. Die Voraussetzungen von Art. 4 Abs. 3 StAhiG zur Übermittlung der Informationen zur Drittperson des Beschwerdeführers sind folglich erfüllt. Abweisung der Beschwerde des beschwerdeführenden A.
  • Urteil vom 18. September 2023 (9C_81/2023): Kantons- und Gemeindesteuern (Waadt) und direkte Bundessteuer 2013; Die Qualifikation als Geschäftsvermögen bzw. einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Immobilienverkäufe geht auch auf die Erbin über (im vorliegenden Fall die Ehefrau). Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 26. September 2023 (9C_1/2023): Die absolute Verjährung in Bezug auf die Steuerperiode 2007 ist eingetreten. Gesperrte Mitarbeiteroptionen sind im vorliegenden Fall im Zeitpunkt der Ausübung (d.h. 2010) steuerbar. Teilweise Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 25. September (9C_150/2023): Staats- und Gemeindesteuern (Basel-Stadt) und direkte Bundessteuer 2018: Die Steuerpflichtigen scheinen der Ansicht zu sein, nach kantonalem Steuerrecht einen Anspruch darauf zu haben, dass der Vermögenssteuerwert ihrer Liegenschaft reduziert wird, weil eine angeblich erforderliche Lärmsanierung (noch) nicht stattgefunden hat. Diese Rüge ist aber offensichtlich unbegründet. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Nichteintretensentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.