Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 18. - 24. Oktober 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 6. Oktober 2021 (2C_114/2021): Bestimmung des massgeblichen Wertes der Infrastruktur einer medizinisch-sozialen Einrichtung im Hinblick auf die zu leistende Vergütung der Tagesmiete (Neuenburg); Abweisung der Beschwerde der Gesellschaft.
  • Urteil vom 25. Juni 2021 (2C_681/2020): Staats- und Gemeindesteuern (St. Gallen); Verkehrswertschätzung: Streitig ist die Neubeurteilung der Schätzung und die damit verbundene Festsetzung der Vermögenssteuerwerte der beiden Grundstücke, welche die Beschwerdeführer im Jahr 2017 erworben haben. Nach dem Steuergesetz St. Gallen entspricht der vermögenssteuerliche Verkehrswert von Grundstücken dem mittleren Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend veräussert werden. Er ist mittels Schätzung festzulegen. Mangels einer Verkehrswertstatistik , welche eine zeitnahe Anpassung der Vermögenssteuerwerte an die Marktentwicklung erlauben würde, kann das kantonale Steueramt den Vorgaben des StHG nur gerecht werden, wenn es im Einzelfall eine Neubeurteilung der Schätzung veranlasst. Vorliegend waren Anhaltspunkte gegeben, da der Kaufpreis doch erheblich, nämlich rund 45% und mehr als CHF 400'000 über dem letzten Schätzwert lag. Die Neubeurteilung der Schätzung und die damit verbundene Anhebung des Vermögenssteuerwertes ist folglich nicht zu beanstanden. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 8. Oktober 2021 (2C_44/2021): Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer 2015, 2016 und 2017 (Tessin); im vorliegenden Fall liegt kein Verstoss gegen das Verbot konfiskatorischer Besteuerung nach Art. 26 BV bzw. Art. 8 Abs. 2 Bst. h KV TI vor. Zwar überstieg der geschuldete Steuerbetrag der direkten Steuern das steuerbare Einkommen der Steuerpflichtigen in drei Jahren aufgrund der hohen Vermögenssteuern. Das Vermögen der Steuerpflichtigen bestand jedoch zu einem Teil aus Aktien einer alleinbeherrschten AG, bei welcher Dividenden ausgeschüttet hätten werden können. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Nichteintreten / Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.