Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 28. September - 4. Oktober 2020 publiziert wurden.
- Urteil vom 23. Juli 2020 (2C_535/2019): Einfuhren von Biodiesel; Unter dem Regime der aMinöStV musste vor Abgabe der ersten Steueranmeldung bei der Oberzolldirektion unter Angabe der verwendeten Rohstoffe ein Antrag für eine Nachweisnummer eingereicht werden; Vorliegend ist es unhaltbar, dass die Vorinstanz die Einholung des beantragten Sachverständigengutachtens ablehnte, da der Vorinstanz das naturwissenschaftliche Fachwissen fehlte; Teilweise Gutheissung der Beschwerde.
- Urteil vom 16. September 2020 (2C_643/2020): Bestimmung des Wertes der Infrastruktur von medizinisch-sozialen Einrichtungen im Hinblick auf die Vergütung des täglichen Mietansatzes; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung verneint; Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
Nichteintretensentscheide / Amtshilfe:
- Urteil vom 28. August 2020 (2C_645/2020): Amtshilfe DBA Schweiz-Finnland; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 15. September 2020 (2C_639/2020): Kantonale Steuern sowie direkte Bundessteuer 2016 (Tessin); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 15. September 2020 (2C_732/2020): Kommunale Abfalltaxe; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.