Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 21. - 27. September publiziert wurden.
- Urteil vom 26. August 2020 (2C_466/2020): Mehrwertsteuer 2010-2012; Strittig ist, ob die Stiftung A durch die Zahlungen aus fünf Vertragsverhältnissen eine Spende oder Entgelte für Bekanntmachungsleistungen erhalten hat und damit die Vorsteuer nicht zum Abzug bringen darf; Die Steuerpflichtige verpflichtet sich gemäss den Vereinbarungen mit den Zahlungen spezifische Klimaschutzprojekte zu finanzieren und im Gegenzug dürfen die Vertragspartner ihr Logo benutzen; Die Verwendung eines ökologischen Labels kann nicht als blosser Dank für eine finanzielle Zuwendung betrachtet werden, vielmehr handelt es sich um eine Bekanntmachungsleistung; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen (vgl. auch unseren Beitrag vom 12. Juli 2020).
- Urteil vom 23. Juli 2020 (2C_535/2019): Einfuhren von Biodiesel; Unter dem Regime der aMinöStV musste vor Abgabe der ersten Steueranmeldung bei der Oberzolldirektion unter Angabe der verwendeten Rohstoffe ein Antrag für eine Nachweisnummer eingereicht werden; Vorliegend ist es unhaltbar, dass die Vorinstanz die Einholung des beantragten Sachverständigengutachtens ablehnte, da der Vorinstanz das naturwissenschaftliche Fachkenntnisse fehlte; Teilweise Gutheissung der Beschwerde.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.