Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 16. - 22. September 2024 publiziert wurden:
- Urteil vom 22. August 2024 (9C_134/2024): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern (Zürich) 2019; streitig ist, ob die Steuerpflichtige ihre deklarierten Vorjahresverluste in der Steuerperiode 2019 zum Abzug bringen kann, obwohl sie in den Steuerperioden 2017 und 2018 nach pflichtgemässem Ermessen mit einem Reingewinn veranlagt wurde. Hat es die Steuerpflichtige versäumt, in einer früheren Steuerperiode einen Verlust bzw. Verlustvortrag vom Reingewinn abzuziehen, kann die Verlustverrechnung in einer späteren Steuerperiode nicht nachgeholt werden. Das kantonale Steueramt hat vorliegend in den Veranlagungsverfügungen 2017 und 2018 ausdrücklich festgehalten, dass aktenkundige Vorjahresverluste mitberücksichtigt worden seien. Sofern die Steuerpflichtige anderer Meinung gewesen wäre, so hätte sie gegen die Ermessensentscheide fristgerecht Einsprache erheben müssen, was sie nicht getan hat. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 23. August 2024 (9F_14/2024): Haushaltabgabe gemäss Art. 69 ff. RTVG, Abgabeperiode 2021; auf das Ausstandsgesuch wird nicht eingetreten; Abweisung des Revisionsgesuchs, soweit darauf eingetreten wird.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.