Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 31. Juli - 6. August 2023 publiziert wurden:
- Urteil vom 12. Juli 2023 (9C_32/2023): MWST 2005-2009; Nachbelastung der MWST bei einer ehemaligen, während dem betreffenden Zeitraum noch bestehenden MWST-Gruppe; Zur Parteifähigkeit der einzelnen ehemaligen Gruppenmitglieder äussert sich das BGer dahingehend, dass die Prozessführungsbefugnis mit Löschung der MWST-Gruppe auf die einstigen Gruppenmitglieder zurückgesprungen sei und diese wieder als selbständige steuerpflichtige Personen auftreten. Mit Blick auf die, bereits im Zeitpunkt des Entscheids der Vorinstanz, absolut verjährten Kalenderjahre 2005 und 2006 bestehe kein Feststellungs- oder andersartiges Rechtsschutzinteresse bezüglich Bestand und Höhe der verjährten Steuerforderungen und damit die Beschwerdelegitimation. Bezüglich der, erst nach dem Entscheid der Vorinstanz, eingetretenen Verjährung des Kalenderjahres 2007 bejaht das BGer die Beschwerdelegitimation im Umfang der Geltendmachung der Verjährung, verneint jedoch diesbezüglich die Legitimation bezüglich Feststellung von Bestand und Höhe. Zu den Kalenderjahren 2008 und 2009 wurden keine Anträge unterbreitet. Teilweise Gutheissung der Beschwerde der Rechtsnachfolgerinnen der einstigen MWST-Gruppe.
- Urteil vom 14. Juli 2023 (9C_709/2022): Kantons- und Gemeindesteuern 2015-2018 (Genf); Vorliegend strittig ist die Bewertung einer Immobilie; Aufgrund des Todes ihres Ehemannes wurde die teilweise selbst bewohnte und teilweise vermietete Immobilie der Steuerpflichtigen für Erbschaftssteuerzwecke neu bewertet. Der so festgelegte Wert ist nicht strittig. Die Steuerpflichtige macht nun jedoch im Wesentlichen geltend, dass dieser im Zuge der Erbschaft ermittelte Verkehrswert der Immobilie nicht für Einkommens- und Vermögenssteuern zu gelten habe, sondern weiterhin der im Kanton Genf angewandte – viel tiefere - pauschale Schätzwert zur Anwendung gelangen müsse. Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.
- Urteil vom 20. Juli 2023 (9C_229/2023): Staats- und Gemeindesteuern 2016 (Zürich); Streitig ist, ob der Wohnsitz von A. am Ende der Steuerperiode 2016 im Kanton Zürich oder im Kanton Schwyz ist. Die Vorinstanzen haben festgestellt, dass A. seinen Wohneigentumsanteil in Zürich trotz angeblicher Trennung vom Lebenspartner diesem weder vermietet noch verkauft und trotz seines Auszugs für die Gartensanierung massgebliche Mittel investiert hat. In den Monaten Oktober bis Dezember hielt er sich an 42 von 92 Tagen im Ausland auf und von den verbleibenden 43 Tagen verbrachte er 19 Tage im Kanton Zürich. Aus den Akten sind für diesen Zeitraum bloss 3 Einkäufe und ein Bargeldbezug im Kanton Schwyz ersichtlich. Die behauptete Trennung konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden (auch nach der Trennung gingen sie zusammen in Urlaub, besuchten eine Paartherapie und es wurden monatliche Unterstützungsleistungen geleistet), weshalb der Lebenspartner immer noch zum engsten persönlichen Umfeld von A. gehörte. Der Wohnsitz von A. befindet sich Ende 2016 im Kanton Zürich. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 20. Juli 2023 (9C_679/2022): Kommunaltaxen (Waadt); Der Beschwerdeführer wirft der Vorinstanz hauptsächlich vor, einerseits den Sachverhalt offensichtlich unrichtig ermittelt zu haben und andererseits das kantonale Recht willkürlich angewendet zu haben. Dem Beschwerdeführer kann nicht gefolgt werden, wenn er geltend macht, dass das kantonale Gericht den Sachverhalt offensichtlich unrichtig bzw. unvollständig ermittelt habe. Denn die vom Beschwerdeführer angeführte fehlende Bezugnahme auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung fällt nicht in den Bereich der Sachverhaltsfeststellung. Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
- Urteil vom 30. Juni 2023 (9C_631/2022): Direkte Bundessteuer und kantonale Steuern (Tessin); Die Vorinstanz ist aufgrund des verbindlich festgestellten Sachverhalts zu Recht vom Vorliegen einer Transponierung ausgegangen. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
Nichteintreten / Amtshilfe:
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.