Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 29. Juli - 4. August 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 25. Juni 2024 (9C_403/2023): Kantons- und Gemeindesteuern Aargau 2011; Einkommen aus nebenberuflichen Beteiligungshandel; Vorliegend handelt es sich beim einmaligen Teil-Verkauf einer Beteiligung um steuerbares Einkommen. Die Indizien sind erfüllt; insbesondere hat der Beschwerdeführer finanzielle Risiken getragen, welche von einem Aktionär, der lediglich sein Privatvermögen strategisch anlegt, nicht eingegangen worden wären. Auch bei einem 100% Anstellungsverhältnis ist es möglich, nebenbei punktuell einen nebenberuflichen Beteiligungshandel zu tätigen. Die Aufrechnung resp. die Aberkennung des steuerfreien Kapitalgewinnes erfolgte zu Recht. Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers.
  • Urteil vom 25. Juni 2024 (9C_474/2023): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2020 (Bern); Interkantonales Steuerrecht Bern/Luzern (Wohnsitzfrage); Streitig ist, in welchem Kanton der steuerpflichtige A. steuerrechtlichen Wohnsitz hat. Die Vorinstanz hat festgehalten, dass A. als Zimmermann in einem 100%-Pensum in Bern arbeitet, eine 2-Zimmer-Wohnung bewohnt und seit 2015 als Wochenaufenthalter angemeldet ist. Mit all seinen Vorbringen im bundesgerichtlichen Verfahren vermag A. die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts nicht als offensichtlich unzutreffend erscheinen zu lassen. Diese Beweiswürdigung umfasst im Wesentlichen die Sachverhaltsfeststellung zu den Aspekten Wohnverhältnisse, Familienbeziehungen, Freundes- und Bekanntenkreis sowie Vereinsaktivitäten. Die Vorinstanz hingegen konnte beweisen, dass A. höchstens an drei Wochenenden im Monat nach Luzern zurückgekehrt ist. Somit konnte er die natürliche Vermutung zugunsten eines Lebensmittelpunkts am Wochenaufenthaltsort nicht entkräften. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen A.
  • Urteil vom 3. Juli 2024 (9C_192/2024): Direkte Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuern 2021 (Genf); Rückstellung für Ferien; Strittig war die von der gebuchte Rückstellung für Ferien zur Berücksichtigung nicht vollständig bezogener Ferien ihrer Mitarbeitenden. Das Bundesgericht erinnerte daran, dass Rückstellungen grundsätzlich nur für im Geschäftsjahr bestehende und unmittelbar drohende Risiken zulässig sind. Die Bildung von stillen Reserven mittels einer Rückstellung sei in jedem Fall steuerlich unzulässig. Ob die gebildete Rückstellung handelsrechtlich zulässig sei, könne dahingestellt bleiben. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 17. Juli 2024 (9C_214/2023): Sondersteuer auf Wasserkraft (Wallis); Es besteht keine Verletzung des Legalitätsprinzips, falls konzessioniertes Wasser, das durch Infiltration verloren geht, in die „nutzbaren“ Wassermengen und entsprechend in die Bemessungsgrundlage des Wasserzinses einbezogen wird. Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.

Nichteintreten:

Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.