Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 15. - 21. Januar 2018 publiziert wurden.

  • Urteil vom 18. Dezember 2017 (2C_922/2017): Feststellung der Steuerpflicht Steuerperiode 2015 (Aargau); keine Begründung des Lebensmittelpunktes am Ort der auf die Dauer von vier Monaten gemieteten Wohnung im Kanton Schwyz, da es sich dabei nur um eine Übergangslösung handelte und der Steuerpflichtige in die eigene Wohnung im Aargau, welche der Freundin zur Verfügung stand, zurückgekehrt ist; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 22. Dezember 2017 (2C_957/2017): Direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2009 (Aargau); Hinweis auf die (inzwischen gefestigte) Praxisfestlegung in BGE 138 II 32, wonach der steuerrechtliche Begriff des «land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes» im Einklang mit dem Anwendungs- und Schutzbereich sowie den Veräusserungsbeschränkungen des bäuerlichen Bodenrechts konkretisiert werden muss und die Ausnahmeregelung von Art. 12 Abs. 1 StHG für ein unüberbautes und vollumfänglich in einer Bauzone gelegenes Grundstück, das nicht einen «angemessenen Umschwung» eines Grundstückes mit landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen bildet, nicht zur Anwendung kommen kann; die Vorinstanz verletzte daher kein Bundesrecht, wenn sie erwägt, dass der gesamte Veräusserungsgewinn – und nicht bloss die wiedereingebrachten Abschreibungen – mit der Gewinnsteuer zu erfassen sind; Abweisung der Beschwerde.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.