Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 1. - 7. Juni 2020 publiziert wurden.
- Urteil vom 18. Mai 2020 (2C_97/2020): Zollrecht (Nachträgliche Einziehung); Der Rechtsstreit betrifft die nachträgliche Einziehung eines Geldbetrages, da die betroffene Person nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass das in Deutschland zugelassene Mietfahrzeug wieder aus der Schweiz ausgeführt wurde; Waren, die zur vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet oder aus diesem gebracht werden, müssen mittels Formular zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung angemeldet werden; Da dieses Formular nicht fristgerecht ausgefüllt wurde, ging die Zollbehörde davon aus, dass sich das Fahrzeug nach Ablauf der Frist im freien Verkehr innerhalb des Landes befand, weshalb die Zollbehörde die Zahlung von Einfuhrgebühren verlangte, was zulässig sei; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 25. Mai 2020 (2C_151/2020): Genfer Gewerbesteuer (taxe professionnelle) 2010-2017, Es ist nicht willkürlich, Sparprämien der Versicherungsnehmer für die Berechnung der Gewerbesteuer beim Umsatz der Gesellschaft zu berücksichtigen; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 25. Mai 2020 (2C_21/2020): Genfer Gewerbesteuer (taxe professionnelle) 2003-2009, Es ist nicht willkürlich, dass kantonale Steuerverfahrensrecht bei der städtischen Gewerbesteuer anzuwenden, womit vorliegend die Frist für die Einreichung einer Beschwerde verpasst wurde; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 27. April 2020 (2C_217/2019): Nachforderungsverfügung / Einfuhr von Kunstwerken (Verjährung); Beschwerde der eidg. Zollverwaltung gegen den Entscheid des BVGer vom 23. Januar 2019 (A-714/2018); vgl. hierzu unseren ausführlichen Beitrag vom 3. Februar 2019; Die Verjährungsbestimmungen des VStR kommen ergänzend zur Anwendung sofern die Verjährung gem. aMWSTG noch nicht eingetreten ist; Im vorliegenden Verfahren ist weder die relative noch die absolute Verjährungsfrist eingetreten; Teilweise Gutheissung der Beschwerde der Zollverwaltung.
- Urteil vom 27. April 2020 (2C_219/2019): Nachforderungsverfügung / Einfuhr von Kunstwerken; Beschwerde gegen den Entscheid des BVGer vom 23. Januar 2019 (A-714/2018); vgl. hierzu unseren ausführlichen Beitrag vom 3. Februar 2019. Eine Vielzahl von Kunstwerken wurden im Verlagerungsverfahren über die Galerie B. mehrwertsteuerfrei in die Schweiz importiert und wurden anschliessend in den Liegenschaften des Beschwerdeführers oder im Hotel C. ausgestellt. Das Verlagerungsverfahren setzt voraus, dass die beantragende Bewilligungsinhaberin auch rechtmässige Importeurin der eingeführten Gegenstände ist, d.h. unmittelbar nach der Einfuhr über die Gegenstände wirtschaftlich verfügen kann. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben. Abweisung der Beschwerde des Abgabepflichtigen.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.