Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 4. - 10. Juni 2018 publiziert wurden.
- Urteil vom 16. Mai 2018 (2C_298/2018): Fernsehempfangsgebühren; Fernsehempfangsgebühren; die Vorinstanz hat die unentgeltliche Rechtspflege bundesrechtskonform verweigert; folglich ist auch nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz Kosten erhebt; der Betrag von CHF 200 erscheint jedenfalls nicht als übersetzt, weshalb kein Anlass besteht, in die Kostenbemessung einzugreifen; Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers.
- Urteil vom 18. Mai 2018 (2C_845/2017): Rückzahlung von Beträgen im Zusammenhang mit einem Zuschuss an eine Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens (Vergütung des Generaldirektors). Auslegung der «loi vaudoise sur la planification et le financement des établissements sanitaires d'intérêt public (LPFES)». Gutheissung der Beschwerde der Beschwerdeführerin. Rückweisung an die Vorinstanz (keine steuerrechtlich relevanten Ausführungen).
- Urteil vom 23. Mai 2018 (2C_321/2017): Offshore-Gesellschaft die als MWST-Subjekt in der Schweiz eingetragen ist. Rückerstattung der Einfuhrsteuer der Perioden 2011 bis 2013 verweigert, weil ausschliesslich Anschaffungen von Kunstwerken abgewickelt worden seien und kein Verkauf bzw. kein Umsatz während dieser Periode erzielt worden sei. Damit sei die Voraussetzung der unternehmerischen Tätigkeit, und insbesondere der nachhaltigen Tätigkeit gemäss Art. 10 Abs. 1 aMWStG (Fassung des MWSTG und der MWSTV bis Ende 2017 anwendbar) nicht erfüllt. Es erübrigte sich damit die Prüfung, ob ein hinreichender Bezug zur Schweiz gemäss Art. 8 Abs. 1 aMWSTV vorliegt. Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.
Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:
- Urteil vom 17. Mai 2018 (2D_29/2018): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2016 (Bern); Steuererlass; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.