Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 31. Mai - 6. Juni 2021 publiziert wurden.
- Urteil vom 7. Mai 2021 (2C_963/2020): Staats- und Gemeindesteuern 2013 (Aargau); Revision/Nichtigkeit einer Veranlagungsverfügung, Sistierung; Nach einer Buchprüfung des kantonalen Steueramts wurden dem Steuerpflichtigen (selbständiger Zahnarzt) CHF 124'000 zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet (Ermessenszuschlag). Die diesbezügliche Veranlagungsverfügung vom Januar 2017 erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Betreffend der direkten Bundessteuer derselben Periode 2013 wurde im Januar 2019 der gegenüber dem Steuerpflichtigen verfügte Ermessenszuschlag im Rahmen des (im Zeitpunkt der vorliegenden Beschwerde noch nicht abgeschlossenen) Einspracheverfahrens von der zuständigen Behörde «unpräjudiziell» auf CHF 7'800 reduziert. Der Steuerpflichtige verlangte im vorliegenden Verfahren vor Bundesgericht die Revision der Veranlagungsverfügung vom Januar 2017 sowie die Sistierung des vorliegenden Verfahrens bis zur Rechtskraft der Verfügung bzgl. der direkten Bundessteuer 2013. Weiter machte der Steuerpflichtige Nichtigkeit der Veranlagungsverfügung 2017 geltend. Das Bundesgericht schützte die Feststellung der Vorinstanz, wonach kein Revisionsgrund gegeben sei. Auch die vom Steuerpflichtigen ins Feld geführte Nichtigkeit liess das Bundesgericht nicht zu. In der Folge sah das Bundesgericht auch keinen Grund zur Sistierung des vorliegenden Verfahrens. Abweisung des Sistierungsgesuchs und der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.