Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 18. - 24. Mai 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 21. März 2020 (2C_24/2020): Tarifverordnung (Affoltern am Albis); Die Wasserversorgungs-Genossenschaft Affoltern am Albis wollte eine Regelung einführen, welche für jedes von ihren Mitgliedern erworbene Bezugsrecht pro Jahr einen Preisabzug auf dem Wassermengenpreis (d.h. gratis Wasser) von maximal 250m3 vorsieht. Der aktuelle Wasserpreis liegt bei CHF 1 pro m3 Wasser. Der Gemeinderat änderte die Regelung dahingehend, dass gratis Wasser im Wert von CHF 250 bezogen werden könne. Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob die ursprüngliche Regelung der Wasserversorgungs-Genossenschaft nicht doch zulässig ist. Aus Gründen der Rechtsgleichheit wird dies verneint: Es wird erwartet, dass der aktuelle Wasserpreis steigen wird. Es müssten also sachliche Gründe dafür dargelegt werden, warum man die Inhaber der Bezugsrechte derart am Wertschwankungsrisiko des Wassers beteiligen möchte. Solche sachlichen Gründe sind nicht ersichtlich. Die Beschwerde der Wasserversorgungs-Genossenschaft wird abgewiesen.

Unzulässige Beschwerden / Nichteintretensentscheide / Abschreibungsentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.