Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 8. - 14. Januar 2018 publiziert wurden.
- Urteil vom 1. Dezember 2017 (2C_701/2016): Verhältnismässigkeitsprinzip (abstrakte Normenkontrolle); Wallis. die führ die Befahrung der grundsätzlich mit einem Fahrverbot versehenen Bergstrasse zu entrichtende Gebühr gilt als reine Benutzungsgebühr, auf welche das Äquivalenzprinzip Anwendung findet. Dieses konkretisiert im Bereich des Kausalabgaberechts einerseits das Verhältnismässigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 2 BV) und andererseits das Gleichheitsgebot und das Willkürverbot (Art. 8 und Art. 9 BV). Demgemäss darf die Gebühr nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objektiven Wert der Leistung stehen und muss sich in vernünftigen Grenzen halten. Vorliegend ist das Äquivalenzprinzip verletzt; die Beschwerde wird gutgeheissen.
Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:
- Urteil vom 22. Dezember 2017 (2F_10/2017): Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 7. Dezember 2010 (2C_355/2010) (Thurgau); auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 20. Dezember 2017 (2D_50/2017): Staatssteuer 2014 und 2015 (Solothurn); direkte Bundessteuer 2015; Erlass; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.