Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 3. - 9. Mai 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 22. April 2021 (2C_573/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2010 (Waadt); Streitig ist vorliegend, ob die Ermessenseinschätzung, welche auch Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Kanton Waadt enthält, richtig war. Es ist zwar unstreitig, dass A. eine selbständige Erwerbstätigkeit im Kanton Freiburg ausübt, aber die Tatsachenfeststellungen ergaben auch, dass er auch als orthopädischer Chirurg bei der Klinik E. in Waadt einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachging. Er hat dies nicht angefochten und kann sich somit nicht auf Nichtigkeit der Ermessenseinschätzung berufen. Es handelt sich hier um einen klassischen Fall von einer Ermessenseinschätzung aufgrund Verletzung der Mitwirkungspflichten. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 14. April 2021 (2C_913/2020): Grundstückgewinnsteuer 2016 (Zürich); Vorliegend erfolgte eine Ermesseneinschätzung der Grundstückgewinnsteuer. Die Steuerpflichtige hat die ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, da sie weder die Bauabrechnung noch den Gesellschaftsvertrag mit der Generalunternehmung vorgelegt hat. Bei fehlender tatsächlicher Identität zwischen Verkäufer und Werklieferant sind diese als zwei separate Steuersubjekte zu besteuern. Die Behörde darf aber den Gewinn der Immobiliengesellschaft und Landverkäuferin insofern berichtigen, als dieser Gegenstand von Zuwendungen oder verdeckten Gewinnausschüttungen an einen Aktionär oder eine Schwestergesellschaft ist. Vorliegend kann eine Gewinnverschiebung aus der Immobiliengesellschaft in die Generalunternehmung nicht ausgeschlossen werden. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Nichteintretensentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.