Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 27. April - 3. Mai 2020 publiziert wurden.
- Urteil vom 9. März 2020 (2C_93/2020): Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Zürich, Steuerperiode 2012; streitig war die Höhe des steuerbaren Vermögens für die Vermögenssteuer. Die Vorinstanz hat aufgrund des starken Personenbezugs der Gesellschaft den Steuerwert mit dem Mittelwert zwischen Ertrags- und Substanzwert gleichgesetzt. Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte Reinvermögen, bewertet zum Verkehrswert, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden kann. Den Kantonen bleibt ein Gestaltungsspielraum nach welchen Regeln der Verkehrswert zu bemessen ist und auch was die angemessene Berücksichtigung des Ertragswerts betrifft. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 17. März 2020 (2C_826/2019): Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Zürich sowie direkte Bundessteuer, Steuerperioden 2004-2009; streitig war, ob die überlebende Ehegattin Anspruch auf die vereinfachte Nachbesteuerung hat. Das Bundesgericht hat dabei festgehalten, dass ein auf beide Ehegatten lautendes Bankkonto nicht als Beweis dafür genügt, wem die Vermögenswerte gehören und somit im vorliegenden Fall nicht hinreichend belegt werden kann, dass die unversteuerten Vermögenswerte auf den beiden Bankkonten dem verstorbenen Ehegatten zuzuweisen gewesen wären. Wer behauptet, ein bestimmter Vermögenswert sei Eigentum des einen oder anderen, muss dies beweisen. Gelingt dieser Beweis nicht, so wird Miteigentum beider Ehegatten angenommen. Sachgerecht ist in solchen Fällen die quotenmässig hälftige Aufteilung zwischen vereinfachtem und ordentlichem Nachsteuerverfahren. Gutheissung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 14. April 2020 (2C_1069/2019): Kantons- und Gemeindesteuer, direkte Bundessteuer 2001-2008 (Jura), Beschleunigungsgebot; Beschwerdelegitimation; die Beschwerde wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots erweist sich von vornherein als unbegründet; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 2. April 2020 (2C_754/2019): Inrechnungstellung der Erschliessungsgebühren seitens des Gemeinwesens an die Beschwerdeführerin, die eine Autowaschanlage in Betreib gesetzt hat; Die Berechnung des in Rechnung gestellten Betrags ist weder wilkürrlich, noch verletzt sie das Äquivalenzprinzip bzw. das Gebot der Gleichbahandlung; Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.
- Urteil vom 14. April 2020 (2C_953/2019): Staats- und Gemeindesteuern 2011 (Genf); Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn auf die Vernehmung von Zeugen verzichtet wird, sofern die relevanten Informationen sich bereits aus dem Schreiben ergeben und aus der Zeugenaussage keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden können; Die Anwendung der Praktikermethode erweist sich im vorliegenden Fall als sachgerecht; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
Unzulässige Beschwerden / Nichteintretensentscheide:
- Urteil vom 7. April 2020 (2C_268/2019): Grundstückgewinnsteuer des Kantons Graubünden (Zinsen; Gebühren; Kosten); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.