Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 13. - 19. April 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 5. März 2020 (2C_885/2019): MWST Q1/2011 bis Q4/2015; Ermessenseinschätzung; vorliegend waren keine ordnungsgemässen Aufzeichnungen des Restaurants der Steuerpflichtigen vorhanden; namentlich lag eine Differenz von rund CHF 50'000 zwischen der Mehrwertsteuerabrechnung (rund CHF 150'000) und der Buchhaltung (rund CHF 100'000) vor. Entsprechend bestand ein hinreichender Grund für eine Ermessenseinschätzung. Die vorliegend basierend auf Selbstkosten und direktem Aufwand gem. Buchhaltung vorgenommene Einschätzung ist sachgerecht; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen (vgl. auch unseren Beitrag vom 3. November 2019).
  • Urteil vom 30. März 2020 (9C_51/2019): Kantons- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer 2015 (Waadt); streitig waren die Abzugsfähigkeit eines CAS-Kurses und des Arbeitsweges mit dem Privatauto. Die Vorinstanz hat für die Abzugsfähigkeit des CAS-Kurses auf den Zeitpunkt des Zahlungsdatums der Rechnung abgestellt, was korrekt ist. Somit hätte die Steuerpflichtige die Kosten in der Steuerperiode 2015 geltend machen müssen, und sie wären aufgrund der damalig geltenden Regelung nicht abzugsfähig gewesen. Der Abzug für die Kosten des Privatautos wurde ebenfalls abgelehnt, da der Steuerpflichtige lediglich eine Stunde mehr pro Tag braucht mit dem ÖV im Vergleich zum Auto, was durchaus zumutbar ist. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.