Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen 11. - 17. April 2022 publiziert wurden:
- Urteil vom 28. März 2022 (2C_624/2021): Handänderungs- und Grundpfandrechtssteuern (Freiburg); Zur Publikation vorgesehen; Die Steuerpflichtige übersieht, dass auf den Wechsel der Fondsleitung eine öffentlich beurkundete Übertragung der vier hier in Frage stehenden Liegenschaften folgte, die zur Folge hatte, dass der Eintrag der bisherigen Fondsleitung zugunsten der neuen im Grundbuch gelöscht wurde, was weder vom Fonds, der keine Rechtspersönlichkeit besitzt, noch von den Anlegern, die nur eine Forderung gegen die Fondsleitung geltend machen können, bewirkt werden konnte. Angesichts der Auslegung, wonach jeder eigentumsübertragende Akt (der eine formelle Änderung des Eigentümers bewirkt) der Erhebung von Handänderungssteuern unterliegt, ist die Anwendung der Steuer auf den vorliegenden Fall durch die Vorinstanz nicht unhaltbar. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 16. März 2022 (2C_12/2022): Kantons- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer 2006; der Rechtsstreit betraf eine Aufrechnung von rund CHF 100 Mio. im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens; die Beschwerde der Steuerpflichtigen wird angesichts der am 31. Dezember 2021 eingetretenen Verjährung gutgeheissen.
- Urteil vom 29. März 2022 (2C_579/2019): Direkte Bundessteuer und kantonale Steuer 2015 (Tessin); Der Steuerpflichtige konnte das Bestehen eines Darlehensverhältnisses zu seinem in Italien ansässigen Bruder nicht rechtsgenüglich nachweisen. In Bezug auf Schulden gegenüber im Ausland ansässigen Personen besteht eine erhöhte Dokumentationspflicht, welcher der Steuerpflichtige nicht nachkommen konnte; die Angaben und vorgelegten Dokumente sind nicht schlüssig und teils widersprüchlich. Entsprechend hat die Steuerbehörde zu Recht den Schulden- resp. Schuldzinsenabzug verweigert. Sodann hat sie richtigerweise als Konsequenz des Missverhältnisses zwischen Zuflüssen und Ausgaben eine Aufrechnung vorgenommen. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
Nichteintreten / Abschreibung:
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.