Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 12. - 18. April 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 26. Februar 2021 (2C_417/2020): Staats- und Gemeindesteuern Luzern 2011: Parteientschädigung und Willkür in der Rechtsanwendung; Das Gesetz des Kanton Luzerns sieht keine Parteientschädigung vor; die konsequente Praxisanwendung durch die Behörden ist nicht willkürlich. Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers.
  • Urteil vom 18. März 2021 (2C_785/2020): Grundstückgewinnsteuer 2016 (Thurgau): Streitig war, ob die teils entgeltliche Veräusserung eines Grundstücks vom Vater an die Tochter zu Grundstückgewinnsteuerfolgen führte. Vorliegend ging es um einen Erbvorbezug, wobei ein Steueraufschub nicht nur bei einer reinen - vollständig unentgeltlichen - Schenkung gewährt werden kann, sondern auch bei einer gemischten Schenkung; Ob die 25-Prozent-Regel auch im Bereich des Erbvorbezugs angebracht ist, wurde offen gelassen, da die Schwelle von 25 Prozent - entgegen der Vorinstanz – erfüllt war. Aufgrund dessen, dass die Tochter als gesetzliche Erbin bei einem Verkehrswert von CHF 600'000 lediglich CHF 400'000 zu erbringen hatte und sich CHF 200'000 an ihre künftige Erbschaft anrechnen lassen muss, ist die 25-Prozent-Regel erfüllt; Gutheissung der Beschwerde.

Nichteintretensentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.