Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 11. - 17. September 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 24. August 2017 (2C_1051/2016): Wehrpflichtersatz (Zug); der Wehrpflichtersatz gehört nach einhelliger Lehre und Praxis nicht zu den Steuern, sondern zu den Ersatzabgaben (Kausalabgaben); die ausdrückliche und gewollte Beschränkung der Wehr- und Zivilschutzpflicht gemäss Art. 59 Abs. 1 und 2 BV sowie Art. 61 Abs. 3 BV stellt eine von der Verfassung selber enthaltene Ausnahme vom Diskriminierungsverbot und von der Rechtsgleichheit gemäss Art. 8 Abs. 2 und 3 BV dar (lex specialis); keine Verletzung von Art. 14 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und 3 EMRK; in dem vom Beschwerdeführer zitierten Urteil des EGMR existierte die Dienstpflicht nur auf dem Papier, was in Bezug auf die schweizerische Wehrpflicht nicht zutrifft; damit hat der Wehrpflichtersatz nicht den Charakter einer von der realen Pflicht losgelösten reinen Abgabe; Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 1. September 2017 (2C_1176/2016; 2C_1177/2016): Direkte Bundessteuer und Kantons und Gemeindesteuern 2009 (Wallis); Konkurs einer AG; Bezahlung von CHF 100’000 seitens des Mitaktionärs (20%) und Verwaltungsratsmitglied A.X. aufgrund einer solidarischen Bürgschaft; Unzulässigkeit des Abzugs von CHF 100’000 bei der Einkommenssteuer von A.X. und seiner Ehefrau als "übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten" (Art. 26 Abs. 1 lit. c DBG). keine Anlehnung an BGer 2C_465/2011 vom 10 Februar 2012 möglich, in welchem ein solcher Abzug als zulässig anerkannt wurde, weil die Zahlung im Zusammenhang mit einer drohenden Kausalhaftung als Verwaltungsrat getätigt wurde; vorliegend wurde die Bürgschaft hingegen im Zusammenhang mit der Zeichnung neuer Aktien eingegangen, womit sie keinen Zusammenhang mit der Tätigkeit als Verwaltungsrat aufweist; kein hinreichender Kausalzusammenhang zwischen der Bürgschaft und der unselbständigen Erwerbstätigkeit von A.X. bei dieser Gesellschaft.
- Urteil vom 24. August 2017 (2C_774/2015; 2C_775/2015): Kantonale Steuer und Direkte Bundessteuer (Tessin); die Besteuerung eines Eigenmietwerts bei jemandem, der aufgrund einer stillschweigenden Übereinkunft mit dem Mieter einer Liegenschaft ebendiese Liegenschaft kostenlos nutzen kann, ist bundesrechtswidrig.
- Urteil vom 4. September 2017 (2C_519/2016): Kurtaxen (Ferienwohnungen); teilweise Gutheissung einer Beschwerde gegen das Kurtaxenreglement der Einwohnergemeinde Leukerbad vom 17. Dezember 2015. Recht der betroffenen Eigentümer im Vorfeld des Erlasses des Reglements angehört zu werden (rechtliches Gehör) vorliegend nicht verletzt; Qualifikation der Kurtaxe als Kostenanlastungssteuer (keine Kausalabgabe); unzutreffendes Abstellen auf die durchschnittliche Frequenz der vermieteten Objekte für die Festlegung der Pauschale; Annahme einer durchschnittlichen Auslastung von 60 Übernachtungen für Ferienobjekte nicht nachgewiesen (zurzeit 46 als statistisch nachgewiesen); Verfassungswidrigkeit des kommunalen Reglements, insofern es von einem durchschnittlichen Belegungsgrad von 60 Tagen ausgeht.
- Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:
- Urteil vom 29. August 2017 (2D_28/2017): Direkte Bundessteuer 2012-2014 (Aargau); Steuererlass; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 30. August 2017 (2C_714/2017): Staats- und Gemeindesteuern 2015 (Thurgau); separate Jahressteuer für Kapitalleistung 2016; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 1. September 2017 (2C_609/2017): Staats- und Gemeindesteuern 2013 (Thurgau); Fristwiederherstellung; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 4. September 2017 (2C_721/2017): Staats- und Gemeindesteuern 2010 und 2011(Aargau); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 5. September 2017 (2C_723/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich) Aargau); die Beschwerde ist unzulässig.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.