Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 4. - 10. September 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 3. August 2017 (2C_96/2017): Mietzins für Bootsliegeplätze (Thurgau); kein Verstoss gegen das Gebot rechtsgleicher Behandlung, da die Bootsliegeplätze im örtlichen Hafen beschränkt sind und mit der differenzierten Gesamtordnung zwischen ortsansässigen und -fremden Schiffshaltern unterschiedliche Mietbeträge festgelegt werden dürfen; kein Gutglaubensschutz des Beschwerdeführers basierend auf einer schriftliche Abmachung mit einem Vertreter der Stadt, da Beschwerdeführer rechtskundig ist; Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wurde.
- Urteil vom 21. August 2017 (2C_677/2017): Radio- und Fernsehempfangsgebühren; unentgeltliche Rechtspflege; die blosse Existenz eines Pfändungsverlustscheins genügt nicht für den Beweis der Bedürftigkeit i.S.v. Art. 65 Abs. 1 VwVG; Bestätigung der Rechtsprechung, wonach der Bezug von Ergänzungsleistungen zwar ein Indiz für die prozessuale Bedürftigkeit darstellen kann, das Gericht bei der Beurteilung eines entsprechenden Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege hingegen nicht bindet; Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 23. August 2017 (2C_792/2016), amtliche Publikation vorgesehen: Amtshilfeverfahren (DBA Schweiz -USA); die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist gegen einen Rückweisungsentscheid zur Neubeurteilung des Bundesverwaltungsgerichts beschwerdeberechtigt, sofern ihres Erachtens eine rechtswidrige Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgte; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung bejaht und Eintreten auf die Beschwerde der ESTV; die Identität eines ehemaligen Bankangestellten stellen Personendaten im Sinne des Datentschutzgesetztes dar und der Betroffene besitzt ein schützenswertes Interesse daran, ob die Übermittlung rechtmässig ist; die ESTV ist an ein Urteil des Zivilgerichts betreffend US-Programm im Amtshilfeverfahren nicht gebunden, jedoch besitzt der Betroffene zumindest ein schützenswertes Interesse an der Begründung der ESTV, weshalb seine Identität nicht geschwärzt wird; Abweisung der Beschwerde der ESTV.
- Urteil vom 10. August 2017 (2C_597/2016): Verrechnungssteuer (Meldeverfahren); Vorliegen von ernsthaften Anzeichen einer Steuerumgehung, da mittels koordinierter Übertragung der Aktien und der Kaufpreisfinanzierung über ein Darlehen aus der Zielgesellschaft ein Regimewechsel vollzogen wurde, welcher die vollumfängliche Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf künftigen Dividenden ermöglichte («Kauf eines vollen Portemonnaies»); Voraussetzungen für Bewilligung des Meldeverfahrens nicht erfüllt; Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 24. August 2017 (2C_1037/2016): Direkte Bundessteuer (Tessin); Abgrenzung von Privat- und Geschäftsvermögen; eine mittlerweile separate Parzelle, die ursprünglich zu einem grösseren Grundstück gehörte, welches in den Büchern einer Kollektivgesellschaft aufgeführt war, wurde korrekt als Geschäftsvermögen qualifiziert.
- Urteil vom 25. August 2017 (2C_490/2016; 2C_491/2016); Direkte Bundessteuer, Kantons und Gemeindesteuern 2009-2012; handelsrechtliche Zulässigkeit resp. geschäftsmässige Begründetheit einer Rückstellungen betreffend das «Geschäftsrisiko»; die Rechnungslegung der Gesellschaft verstösst gegen zwingende Vorschriften des Handelsrechts; Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 25. August 2017 (2C_707/2017): Nichteintreten des Bundesverwaltungsgerichts wegen verspäteter Zahlung des Kostenvorschusses; der Beschwerdeführer hätte für die vorliegende Frage zunächst ein Fristwiederhersgellungsgesuch stellen müssen; Nichteintreten des Bundesgerichts und Überweisung an das Bundesverwaltungsgericht.
- Urteil vom 24. August 2017 (2F_15/2017): Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 2C_404/2017 vom 10. Mai 2017 (vgl. unseren Beitrag vom 4. Juni 2017); der Beschwerdeführer rügt die steuerrechtliche Qualifikation eines tatsächlichen Vorgangs, womit die Kritik des Steuerpflichtigen nicht etwa revisionsrechtlicher sondern rein appellatorischer Natur und damit kein zulässiger Revisionsgrund ist; das Revisionsgesuch wird abgewiesen.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.