Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 28. August - 3. September 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 28. Juli 2017 (2C_489/2017): Erbschaftssteuer; Steuertarif (Basel-Stadt); die Voraussetzungen für die Anwendung des Grundtarifs von 6% gemäss § 130 Abs. 3 StG/BS gelten auch für homosexuelle Konkubinatspartner; das Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes stellt keine Benachteiligung von homosexuellen Konkubinatspartnern dar; keine Verletzung des Diskriminierungsverbots; Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 2. August 2017 (2C_21/2017, 2C_22/2017): Kantonsteuer und Bundessteuer 2006 (Tessin); keine Veranlagungsverjährung, da die Verjährungsfrist unterbrochen wurde.
- Urteil vom 17. August 2017 (2C_686/2017): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2011-2015 (Waadt); Nichtbezahlung des Kostenvorschusses innert Frist; die Beschwerde ist unzulässig.
- Urteil vom 6. Juni 2017 (2C_866/2016): Direkte Bundessteuer 2010 und 2011 (Schwyz); Qualifikation von Liegenschaften; Kapitalanlageliegenschaften gehören grundsätzlich weiterhin zum Privatvermögen eines Liegenschaftenhändlers, soweit sie nicht als Vorratsimmobilie für den Handel erworben wurden; Vorliegend stellen der Einsatz besonderer Fachkenntnisse und die grosse Anzahl aus früheren Transaktionen keine ausreichenden Hinweise dafür dar, dass die streitbetroffenen Liegenschaften einem Liegenschaftenhandel dienen würden; Die Voraussetzungen für einen Pauschalabzug für die Liegenschaftenkosten sind daher erfüllt; Abweisung der Beschwerde der ESTV.
- Urteil vom 21. August 2017 (2C_679/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz-Spanien); unzureichende Begründung; die Beschwerde ist unzulässig.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.