Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 12. - 18. Juni 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 23. Mai 2017 (2C_1078/2015): Verrechnungssteuer; Art. 15 aZBstA (Fassung vom 1. Juli 2005) ist nicht direkt anwendbar und ein innerstaatliches Rückerstattungsverfahren ist zulässig; die Rückerstattung ist in der Verordnung über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften nicht geregelt und ist im Sinne einer Lückenfüllung mit dem internen Recht zu füllen; die Vorinstanz hat zu Recht Art. 32 Abs. 1 VStG angewendet, wonach der Anspruch auf Rückerstattung erlischt, wenn der Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt worden ist; die Formulare 108 und 823C können nicht als Rückerstattungsanträge qualifiziert werden; Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 23. Mai 2017 (2C_1139/2016, 2C_1140/2016): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2012 (Zürich); Anwendbarkeit der Expatriates-Verordnung (ExpaV) in der Fassung vom 3. Oktober 2000; unter die Sonderregeln der ExpaV fallen nicht alle «Arbeitsmigranten», sondern nur Personen, die im Hinblick auf eine von vornherein zeitlich befristete Aufgabe in die Schweiz einreisen; eine zum Vorhinein bestehende bzw. zumindest geplante Befristung des Aufenthalts in der Schweiz (mit einem Anfangs- oder Endzeitpunkt) war beim Beschwerdeführer nicht erkennbar; Abweisung der Beschwerde.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.