Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 8. - 14. Mai 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 5. April 2017 (2C_964/2016): Verrechnungssteuer; Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 2016 (A-2902/2014) keine Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss DBA Schweiz - Italien soweit der Antragssteller seinen Auskunftspflichten nicht nachgekommen ist; teilweise Gutheissung der Beschwerde.
- Urteil vom 24. April 2017 (2C_1186/2016): Grundstückgewinnsteuer; fehlender Nachweis von im Rahmen des Grundstücksverkaufs getragenen Kosten; die Beschwerde wird abgewiesen.
- Urteil vom 25. April 2017 (2C_1131/2016, 2C_1132/2016): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2013 (Wallis); das Urteil der Vorinstanz ist willkürlich, wenn es ausführt, dass der öffentliche Verkehr aufgrund der Fahrzeiten für einen Bezirksrichter nicht benutzbar sei; die Zeitersparnis beträgt vorliegend weniger als eine Stunde und die Fahrkosten für das private Motorfahrzeug sind daher nicht abzugsfähig; Gutheissung der Beschwerde des kantonalen Steueramtes.
- Urteil vom 26. April 2017 (2C_1029/2016): Anschlussgebühr (Genf); Rechnungen bzgl. Anschlussgebühr stellen im vorliegenden Fall keine Vollstreckungsmassnahmen dar; Rückweisung an die Vorinstanz zur Neubeurteilung.
- Urteil vom 26. April 2017 (2C_1120/2015): Mehrwertsteuer; Wechsel der Abrechnungsmethode; Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 2015 (A-2991/2014); vorzeitige Aufgabe der Abrechnung nach Saldosteuersätzen (Art. 37 MWSTG); Wechsel zur effektiven Abrechnungsmethode (Art. 36 MWSTG); Grundsatz von Treu und Glauben in Bezug auf eine behördliche Auskunft; die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.