Der Beirat Zukunft Finanzplatz Schweiz hat den Bundesrat an dessen Sitzung vom 8. Juni 2018 über seine Empfehlungen für eine Reform der Verrechnungssteuer informiert.
Gemäss seiner auf den 26. April 2018 datierten Empfehlung an den Bundesrat «Rasche Reform der Verrechnungssteuer zur Stärkung des Schweizer Kapitalmarktes» empfiehlt der Beirat Zukunft Finanzplatz einstimmig, dem unterentwickelten Schweizer Kapitalmarkt mit einer raschen Reform der Verrechnungssteuer wichtige Impulse zu verleihen. Nach Auffassung des Beirats sei der Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen günstig, um mit einer derartigen Steuerreform ohne wesentliche Steuerausfälle ein zentrales Entwicklungshindernis für den Schweizer Kapitalmarkt zu beseitigen und damit den gesamten Wirtschaftsstandort zu stärken.
Empfohlen wird u.a., die Verrechnungssteuer auf Obligationen und Geldmarktpapieren differenziert zu erheben, so dass inländische institutionelle Anleger sowie ausländische Investoren davon befreit werden. Zudem soll die Verrechnungssteuer neu als Zahlstellensteuer konzipiert werden und auf alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen ausgerichtet sein. Hierbei sollen die administrativen Kosten sowie die Haftungsrisiken für die Finanzinstitute möglichst gering sein.
Weitere Details können der «Empfehlung des Beirates Zukunft Finanzplatz an den Bundesrat» sowie dem Dossier «Internationaler Vergleich und Analyse der Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen» entnommen werden.