Der Nationalrat hat am 21. September 2020 das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich angenommen, insbesondere mit folgenden Anpassungen.
So möchte der Bundesrat (vgl. unseren Beitrag vom 23. Mai 2020) die Kantone lediglich ermächtigen, die Steuerverfahren elektronisch abzuwickeln, während nach dem Nationalrat die Kantone dies zwingen anbieten müssen.
Nach dem Nationalrat sollen MWST- und Stempelsteuer-Deklaration weiterhin auch auf Papier möglich sein. Nicht zuletzt spricht sich der Nationalrat für ein einheitliches elektronisches oder schriftliches Steuererklärungsformular aus. Die Details der Abstimmung sind hier abrufbar bzw. die Geschäfte des Bundesrates hier.