An der Sitzung vom 12. Mai 2021 nahm der Bundesrat Kenntnis vom Bericht über die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Mehrwertsteuergesetz, wonach in das Handelsregister eintragungspflichtige Rechtseinheiten systematisch den Handelsregisterbehörden gemeldet werden.
Mit der vorgeschlagenen Lösung meldet die ESTV den Handelsregisterbehörden, wenn ein nicht im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen einen Jahresumsatz von CHF 100'000 und mehr gegenüber der ESTV deklariert hat ohne konkrete Umsatzzahlen zu nennen. Eine solche Meldepflicht soll über das vom Bundesamt für Statistik geführte UID-Register und eines für Handelsregisterbehörden einsehbaren Merkmals erfolgen.
Das EFD wird bis Sommer 2022 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Mehr Informationen dazu befinden sich hier.