Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer jährlich an. Die neusten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2025.

Ab dem Steuerjahr 2025 steigen u. a. der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug auf je 6800 Franken (bisher 6700 Franken). Zudem können Personen, die sich in Ausbildung befinden, neu 100 Franken mehr (max. 13 000 Franken) für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung abziehen.

Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen über alle Tarifstufen.

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.